Tichys Einblick
Historisches Urteil in Karlsruhe

Bundesverfassungsgericht: Ausschluss der Desiderius-Erasmus-Stiftung von Förderung ist unzulässig

Das Bundesverfassungsgericht spricht nicht nur der AfD-nahen Stiftung öffentliche Förderung zu. Es verlangt vom Gesetzgeber auch ein neues Gesetz zu den Förderkriterien für politische Stiftungen. Bisher beruhte die nur auf Absprachen.

dts Nachrichtenagentur

Die AfD hat im Streit um Fördermittel für die parteinahe Desiderius-Erasmus-Stiftung (DES) vor dem Bundesverfassungsgericht einen Teilerfolg erzielt. Der Ausschluss der Stiftung von der staatlichen Förderung habe die Partei 2019 in ihrem Recht auf Chancengleichheit verletzt, teilten die Karlsruher Richter am Mittwoch mit. Hintergrund sei, dass für die staatliche Förderung politischer Stiftungen ein gesondertes Parlamentsgesetz nötig sei (Urteil vom 22. Februar 2023 – 2 BvE 3/19).

Keine Fördermittel vom Bund
AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung geht erneut leer aus
Für die Rechtfertigung des Eingriffs in das Recht auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb benötige es ein solches Gesetz. Der auf den Erlass des Haushaltsgesetzes 2019 bezogene Antrag der AfD habe daher Erfolg, so das Verfassungsgericht. Ein Antrag, der die Nichtberücksichtigung der DES bei der Vergabe von Globalzuschüssen im Bundeshaushaltsgesetz 2022 zum Gegenstand hat, wurde unterdessen vom Verfahren abgetrennt.

In dem Jahr hatte der Bundestag einen Haushaltsvermerk beschlossen, der bei Zweifeln an der Verfassungstreue eine Förderung für parteinahe Stiftungen untersagt. Damit wird sich das Verfassungsgericht in Zukunft noch beschäftigen. Weitere Anträge der AfD wurden am Mittwoch zurückgewiesen.

Die Fördermittel für politische Stiftungen werden bisher vom Bundestag bei den Haushaltsverhandlungen beschlossen – ein spezielles Förderungsgesetz gibt es bislang nicht. Die Stiftungen der anderen im Bundestag vertretenen Parteien erhalten auf dieser Grundlage jährlich Fördermittel in Millionenhöhe, die DES profitiert nicht davon.

Der Rechtsanwalt Ulrich Vosgerau, der die Stiftung vor dem Gericht vertritt und auch in ihrem Kuratorium sitzt, kommentierte das Urteil gegenüber TE: „Das Bundesverfassungsgericht hat Rechtsgeschichte geschrieben, weil es anerkannt hat, dass die Desiderius-Erasmus-Stiftung bereits seit 2019 Anspruch auf steuerliche Förderung hat. Damit hat sich das Bundesverfassungsgericht über die Zwei-Legislaturen-Regel der etablierten Stiftungen hinweggesetzt. Und weiterhin hat das Gericht festgestellt, dass das Recht parteinaher Stiftungsunterstützung eines Bundesgesetzes bedarf.“

(Mit Material von dts)

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