Die Kernpassagen im Artikel von Ansgar Graw auf WELT online zum UN-Migrationspakt unterstreichen, was die Erklärung der Regierung Kurz der UN als Gründe für ihre Entscheidung mitgeteilt hat, den UN-Migrationspakt nicht zu unterzeichnen:
»In dem Dokument wird einerseits versichert, die Inhalte seien nicht verpflichtend, und „das souveräne Recht der Staaten, ihre nationale Migrationspolitik selbst zu bestimmen“, werde anerkannt; andererseits finden sich 87-mal die Vokabeln „verpflichten“ oder „Verpflichtung“ gegenüber Migranten, deren Zahl weltweit auf 250 Millionen geschätzt wird.
Der Bonner Völkerrechtler Matthias Herdegen warnt vor der damit verbundenen „Grauzone rechtlicher Unverbindlichkeit, die aber dennoch den Eindruck der Verbindlichkeit erweckt.“«
Armin Wolf, anchor man des ORF, weist auf einen sehr kundigen Beitrag bei addendum hin, der die Wechselwirkungen von Politik und Öffentlichkeit durchaus anspricht, allerdings auch unterschätzt. Im ersten Absatz bei addendum steht:
»Es handelt sich folglich um eine Absichtserklärung. Völkerrechtler sprechen in diesem Zusammenhang von „soft law“. Die Einhaltung kann also von keinem anderen Staat eingeklagt oder sonstwie geltend gemacht werden. Die Umsetzung erfolgt vielmehr über sanften Druck (durchaus auch über öffentliche Kritik), Konsultationen und Überprüfungen. Allenfalls stehen derartige „soft law“-Instrumente am Beginn einer Entwicklung hin zu verbindlichen Verpflichtungen (so etwa im internationalen Umweltrecht, wo die Erklärung von Stockholm 1972 den Startschuss für spätere Verträge markierte). Bis dahin würde allerdings noch viel Zeit vergehen.«