Tichys Einblick
Falsche Berichterstattung

Der Grüßer von Chemnitz

Sein Foto mit dem erhobenen Arm ging um die Welt. Wer ist der Mann, der nun wegen der Nazi-Pose verurteilt wurde?

John MacDougall/AFP/Getty Images

Das Bild des Chemnitzers André H. ging im August 2018 um die Welt: Bei der Protestdemonstration von Bürgern am 27. August gegen die Tötung eines jungen Chemnitzers durch irakische Asylbewerber sammelten sich damals Figuren aus der Neonazi- und Hooligan-Szene und zeigten den Hitlergruß. Besonders tat sich ein Mann hervor, der äußerlich nicht zu den anderen passte: verwaschenes blaues Kapuzensweatshirt, strähnige lange Haare. Andre H., so sein Name, hob mehrfach den Arm. Er posierte regelrecht für die Kameras ringsum.

Am Montag stand er deshalb vor dem Amtsgericht Chemnitz, fast ein Jahr nach seinem Auftritt. Dort sagte er, er schäme sich, es täte ihm leid. Er gehöre eigentlich zur linken Szene.

Die Realität des André H., dafür sprechen Recherchen von Publico, sieht offenbar noch ein wenig anders aus. Tatsächlich war im August 2018 nicht nur das verwahrloste Äußere von H. aufgefallen. Sondern auch die Tätowierung „RAF“ an seiner Grußhand. Zum einen machte in den sozialen Netzwerken sofort das Gerücht die Runde, es handle sich um einen Agent Provocateur der linksextremen Szene. Auf der anderen Seite behauptete das Internet-Portal „Watson“, der Schriftzug „RAF“ sei nachträglich in das Foto kopiert worden, es handle sich um ein Fake. Später musste sich das Boulevard-Portal (Eigenwerbung: „Nachrichten ohne blabla“) einräumen, dass es selbst eine Falschnachricht verbreitet hatte.

Doch wo gehört Andé H. nun tatsächlich hin? Publico sprach vor dem Prozess in Chemnitz mit einem Mediziner, der H. schon einmal – vor dem August 2018 – in einem Notfall behandelt hatte. Er sei gerufen worden, berichtet er, weil H. im betrunkenen Zustand in seiner Wohnung mit der Faust durch eine Glasscheibe geschlagen und sich die Hand aufgeschnitten hatte. Bei der Behandlung, so der Mediziner, sei ihm die RAF-Tätowierung aufgefallen, und er sprach H. darauf an: Ob er eigentlich wisse, wofür das Kürzel stehe. Ob er schon einmal etwas von der Roten Armee Fraktion, von Andreas Baader und Ulrike Meinhof gehört habe. „Er hat mich nur angestarrt und mit den Schultern gezuckt“, erinnert sich der Mediziner. „Ich hatte nicht den Eindruck, dass er irgendeine Ahnung hatte, was er da an der Hand trug.“

In der heruntergekommenen Wohnung seien ihm keine rechtsextremen Devotionalien aufgefallen – dafür aber ein Plakat der Linkspartei. Allerdings sei ihm nicht klar gewesen, ob das Poster tatsächlich von H. angebracht worden sei, oder von der Frau, die sich zum Zeitpunkt der Behandlung auch in der Wohnung befunden habe. Er bezweifle, so der Mediziner im Gespräch mit Publico, dass H. tatsächlich das sei, was man im allgemeinen Verständnis politisch engagiert nenne: „Nach meinen Eindruck war er vor allem schwer alkoholabhängig.“

Zweifel an der Zurechnungsfähigkeit H.s kamen schon auf, als er am Abend des 27. August 2018 in Chemnitz einem TV-Reportage-Team begegnete und im betrunkenen Zustand in die Kamera erzählte, er sei der beste Freund des erstochenen Daniel Hillig gewesen. Wie sich schnell herausstellte, hatte er sich die Geschichte ausgedacht oder halluziniert. Nichts davon stimmte.

Von WhatsApp in die Welt
Tichys Einblick fand die Herkunft des Chemnitz-Videos heraus
Obwohl H. wegen zahlreicher kleiner unpolitischer Strafdelikte gerichtsbekannt ist, urteilte die Amtsrichterin am Montag relativ milde: 100 Stunden gemeinnützige Arbeit. H. versprach außerdem, eine Entgiftungs- und Entziehungskur zu beginnen.
Nach fast einem Jahr bleiben die dominierenden Medienbilder zu Chemnitz das gekaperte 19-Sekunden-Video der „Antifa Zeckenbiss“, von dem Angela Merkel fälschlich behauptete, es zeige „Hetzjagden“ (im Plural). Und die Hitlergrüße von etwa einem Dutzend Personen, wobei besonders häufig André H. in den Medien gezeigt wurde – ein links drapierter Alkoholiker an der Grenze der Zurechnungsfähigkeit. Auch die bisherigen Verurteilungen von Angeklagten wegen der Chemnitz-Hitlergrüße zeigten:

Diejenigen, die damals posierten, gehörten zum gesellschaftlichen Rand, und nicht, wie es in etlichen Berichten über Chemnitz hieß, „zur Mitte der Gesellschaft“. Am Nachmittag des 27. August bildeten sie eine kleine Minderheit neben und in der gewaltfreien Bürgerdemo.

Aber nicht nur die Bilder der Demonstranten verschwanden hinter der medialen Skandalisierung und Falschberichterstattung – sondern auch das Tötungsverbrechen und die Messerstiche gegen zwei weitere Männer in der Nacht vom 26. auf den 27. Januar, das überhaupt zu dem Komplex „Chemnitz“ führte. Bis heute gibt es kein Urteil. Einer der dringend Tatverdächtigen, Farhad A., ist immer noch nicht gefasst.

A., der in Deutschland einen Asylantrag stellte, sich als Flüchtling ausgab und schon vor dem 26. August 2018 etliche Straftaten beging, flüchtete offenbar ins Ausland.

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