Bis heute begründet Gesundheitsminister Karl Lauterbach seine Corona-Politik mit einem angeblichen Fremdschutz der Impfung – denn nur so hat der Staat überhaupt einen Ansatz für restriktive Maßnahmen. Auch das Bundesverfassungsgericht bezieht sich in seinen Entscheidungen etwa im Eilverfahren zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht auf einen solchen Fremdschutz.
Genau der wird aber mehr und mehr fraglich. Studien zeigten bereits Anfang des Jahres, dass spätestens seit Omikron ein Schutz vor Ansteckung durch eine doppelte Impfung kaum mehr vorhanden ist, auch bei einer Booster-Impfung ist diese kaum mehr und nur für eine kurze Zeitspanne nach der Impfung wesentlich.
Doch auch bei diesen Daten des RKI sank die errechnete Impfeffektivität mit der Zeit immer weiter ab – parallel zu den Daten anderer europäischer Staaten und zur Studienlage. Bald wurde in den ersten Altersgruppen eine negative Impfeffektivität gemessen – das RKI setzte diese Werte allerdings kurzerhand auf 0, was schnell für Kritik sorgte (TE berichtete).
Im jüngsten Wochenbericht ist diese Statistik nun ganz verschwunden. Sie soll an anderer Stelle separat vermeldet werden. So heißt es im Bericht der RKI: „Ab dem heutigen Donnerstag sind im COVID-19-Wochenbericht des RKI keine regelmäßigen Informationen zur Wirksamkeit der COVID-19-Impfung mehr vorgesehen.“ Stattdessen sei vorgesehen, dass das RKI in regelmäßigen Abständen separate Auswertungen zum Themenkomplex COVID-19-Impfung/Impfeffektivität veröffentlichen werden, die eine detailliertere Betrachtung einzelner Aspekte erlauben als im Rahmen des Wochenberichts möglich. Wo genau da aber der Vorteil liegen soll, außer dass die Daten so unregelmäßiger veröffentlicht und weniger öffentliche Resonanz finden werden, ist offen.
Nachdem das Paul-Ehrlich-Institut zuvor bereits seine eigene Datenbank zu den Nebenwirkungen der Impfstoffe eingestellt hat, ist das ein weiterer Schritt der Intransparenz.
Relevant werden diese Entwicklungen zunehmend auch juristisch. Das Bundesverfassungsgericht beschäftigt sich weiterhin mit mehreren Beschwerden gegen zahlreiche Maßnahmen der Corona-Politik. Eigentlich wäre es die Aufgabe, bei starken Grundrechtseingriffen auch für eine besonders sorgfältige Informationsgrundlage zu sorgen. Vernebelt aber derjenige die Daten zur Überprüfung der Maßnahmen, der die Maßnahmen selbst verhängt hat, wird es hochproblematisch.