Tichys Einblick
Vom Skandal bleibt nichts übrig

Correctiv: Ende der Potsdam-Manipulationsgeschichte

Von der „Wannsee 2.0“-Story der regierungsfinanzierten Medienplattform bleibt nichts übrig: der Correctiv-Chef akzeptierte ein Urteil, das ihm eine zentrale Behauptung verbietet.

IMAGO

Nachdem die Plattform „Correctiv“ schon verschiedene Einzelbehauptungen aus ihrem Text über ein angebliches Potsdamer „Geheimtreffen“ zur Massenvertreibung von Migranten entfernt hatte, lautete die Sprachregelung von „Correctiv“-Chef David Schraven und seinen Mitarbeitern: „Die Recherche steht.“ Gegen diesen nichtssagenden Satz ließ sich so lange nichts einwenden, wie Schraven keine Details nannte, was er unter der „der Recherche“ versteht. Dass bei der Buchvorstellung von Martin Sellner in Potsdam der Begriff „Deportation“ nicht gefallen war, und dort auch niemand die millionenfache Vertreibung von Bürgern mit Migrationshintergrund forderte, räumte „Correctiv“ bei einem ersten Verfahren vor dem Landgericht Hamburg selbst ein. Die Plattform erklärte damals die entscheidenden Aussagen ihres Textes, mit der dann eine wochenlange politisch-mediale Großkampagne begründet wurde, zu reinen „Wertungen“.

Allerdings behauptete Schraven dann in einem Interview mit der FAZ, das Landgericht Hamburg hätte die im Correctiv-Bericht enthaltenen Darstellungen als „prozessuale Wahrheit“ bestätigt. In Wirklichkeit befasste sich das Gericht damals gar nicht mit der Gesamtdarstellung von „Correctiv“ zu dem angeblichen Geheimtreffen, sondern mit Randaspekten. Gegen Schravens Darstellung in der FAZ klagte der Jurist Ulrich Vosgerau in Hamburg, und bekam Recht: das Gericht verbot Schraven die Falschbehauptung. Nach einer Mitteilung des Rechtsanwalts Carsten Brennecke von der Kanzlei Höcker, der die Klage vertrat, erkannte „Correctiv“ das Urteil jetzt an. Es ist damit rechtskräftig.

Auch ansonsten bleibt von dem angeblich republikerschütternden Skandal nichts übrig: Die CDU-Bundesspitze hatte ursprünglich unter dem öffentlichen Druck angekündigt, gegen alle bei der Buchvorstellung in Potsdam anwesenden Mitglieder ein Parteiausschlussverfahren einzuleiten. Auf Nachfrage von TE sagte Ulrich Vosgerau, der bei der Tagung in Potsdam anwesend war und dort über das Briefwahlrecht referierte: „Es hat gegen mich nie ein Parteiausschluss-Verfahren gegeben.“ Vosgerau ist Mitglied im CDU-Verband Berlin-Pankow.

Gegen eine Teilnehmerin des Treffens – das Mitglied der Werteunion Simone Baum – gab es eine Sanktion, die vermutlich keinen Bestand hat: Die Stadt Köln, wo sie als Angestellte beschäftigt war, kündigte ihr wegen ihrer Anwesenheit in Potsdam fristlos. Baum wehrt sich arbeitsgerichtlich dagegen, und das mit guten Aussichten: das Gericht signalisierte bereits, es werde die Kündigung wohl nicht bestätigen.

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