Am Mittwoch meldete die AfD-Bundestagsabgeordnete Beatrice von Storch auf X: „Soeben gewonnen vor dem Landgericht: Ich darf sagen: Correctiv verbreitet dreckige Lügen.“ So hatte das Landgericht Berlin über eine Äußerung der Politikerin geurteilt, die dafür von Correctiv verklagt worden war. Storchs Bemerkung, entschieden die Richter, falle unter Meinungsfreiheit. Mit „Lügen“ könnte Storch beispielsweise die Behauptung von Correctiv-Chef David Schraven gemeint haben, der in einem FAZ-Interview behauptete, das Landgericht Hamburg habe die „Recherchen“ der Plattform zu dem ominösen Potsdam-Treffen „bestätigt“. Hatte es allerdings nicht. Der Staatsrechtler Ulrich Vosgerau, der an der Zusammenkunft in Potsdam im November 2023 teilgenommen hatte, setzte erfolgreich eine mittlerweile rechtskräftige Unterlassungsforderung gegen Schraven durch.
Die stellvertretende Correctiv-Chefredakteurin Anette Dowideit erklärte nach dem Berliner Urteil auf X, Correctiv werde diese Entscheidung nicht hinnehmen, sondern anfechten – löschte den Tweet aber kurz darauf wieder. Offenbar merkte selbst sie: Zurzeit läuft es für Correctiv nicht gut – weder vor Gerichten noch sonst. Denn eine Ausführung der Richter könnte für die teils staatsfinanzierte Plattform in Zukunft sehr wichtig werden – und vor allem teuer. Das Gericht stellte in der Verhandlung fest, dass Correctiv sich als parteiischer politischer Akteur aktiv in den politischen Meinungskampf begebe – und deswegen auch Kritik aushalten müsse, selbst wenn sie zugespitzt formuliert sein sollte.
Heute hat sich Beatrix von Storch vor dem Landgericht Berlin erfolgreich gegen Correctiv verteidigt. Sie darf – das hat Correctiv selbst bestätigt – laut Landgericht Berlin weiter… https://t.co/T3D1OiUb54pic.twitter.com/eoC6WVtvLR
— Carsten Brennecke (@RABrennecke) December 11, 2024