Tichys Einblick
Geldstrafe gegen NDR verhängt

Wieder zwei Niederlagen für „Correctiv“-Gläubige

Weil sie die Suggestionen von „Correctiv“ für bare Münze nahmen, erleben die Plattform Campact und der NDR Pleiten vor Gericht. Für die ARD-Anstalt ist das besonders peinlich.

picture alliance/dpa | Daniel Reinhardt

Zwei weitere Male setzt sich der Staatsrechtler Ulrich Vosgerau erfolgreich gegen Falschbehauptungen zur Wehr, die sich auf die manipulativen „Correctiv“-Berichterstattung über ein angebliches „Geheimtreffen“ in Potsdam stützten. Der Erfolg gegen die ARD-Anstalt NDR ist besonders peinlich für den öffentlich-rechtlichen Sender. Denn sie folgte auf eine vorausgegangene Niederlage des NDR vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg. Das entschied, der Sender dürfe nicht mehr behaupten, dass es auf dem Potsdam-Treffen eine Diskussion über die Ausweisung deutscher Staatsbürger und den Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft gegeben habe. Anders als „Correctiv“, auf dessen Text sich der NDR bezog, hatte die ARD-Anstalt die Suggestion von der Vertreibung als Tatsache dargestellt.

Es könnte teuer werden
Neuer Ärger für den NDR wegen Correctiv-Falschbehauptung
Nach der Entscheidung in der zweiten Instanz weigerten sich die NDR-Verantwortlichen allerdings, die Verbreitung der verbotenen Passagen zu unterlassen, sondern änderten nur deren Wortlaut. Deshalb musste die Kölner Kanzlei Höcker, die Vosgerau vertritt, einen ungewöhnlichen Schritt unternehmen: sie stellte beim OLG Hamburg einen so genannten Ordnungsmittelantrag, um den Sender durch eine Drohung mit einer Geldbuße zu bewegen, das Urteil endlich anzuerkennen. Ungewöhnlich deshalb, weil man von einer an einen Staatsvertrag gebundenen öffentlich-rechtlichen Anstalt eigentlich erwarten darf, dass sie ein Gerichtsurteil akzeptiert.

Aber selbst die Androhung einer Strafe brachte den NDR nicht dazu, die Justiz ernst zu nehmen. Deshalb verhängte das OLG nun eine Geldstrafe gegen den NDR in vierstelliger Höhe. Das Gericht bestätigte außerdem, dass der Sender bei seinem Verstoß gegen das Verbot schuldhaft gehandelt habe.
„Dass die Sendeanstalt des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu seiner Berichterstattung ein Verbot des Oberlandesgerichts Hamburg ignoriert und sogar zum Wiederholungstäter wird, grenzt an Selbstüberschätzung“, kommentiert Höcker-Anwalt Carsten Brennecke den Vorgang: „Das überrascht leider nicht, da bereits im Gerichtsverfahren realitätsfremde Äußerungen seitens des NDR fielen: Es sei zu befürchten, dass der NDR durch ein Verbot in die Kritik gerate. Deshalb sollten sich Gerichte aus Sicht des NDR nicht durch Entscheidungen in eine öffentliche Debatte einmischen. Damit möchte sich der NDR über das Recht stellen und in die öffentliche Debatte zum Potsdam-Treffen ungestraft mit falschen Behauptungen eingreifen.“

Fake News mit juristischen Folgen
ARD und ZDF: erst Falschbehauptung, dann fehlende Einsicht vor Gericht
Sollte der NDR nach der ersten Geldstrafe nicht einlenken, sieht das Recht weitere Strafen bis zur Höhe von 250 000 Euro vor. Die Strafe selbst ist nicht das Entscheidende an der juristischen Niederlage – sondern erstens die Erkenntnis, dass die ARD-Anstalt sich nicht rechtstreu verhält, und zweitens, dass sie Gebührengelder zweckentfremdet, um eine bereits untersagte Falschbehauptung weiter verbreiten zu können. Beides dürfte Rundfunkgebühren-Verweigerern neue Argumente liefern.

Die zweite Gerichtsentscheidung des Landgerichts Hamburg traf die grünen-nahe Plattform „Campact“, nach einer Aussage „eine Kampagnen-Organisation, mit der Menschen entschlossen unsere Demokratie verteidigen“. Unter Demokratieverteidigung verstanden die Aktivisten offenbar auch die Verbreitung von Falschbehauptungen: Im Januar 2024 schrieben sie auf ihrer Website unter Berufung auf „Correctiv“, das Hauptanliegen der Teilnehmer auf dem Potsdam-Treffen sei die „massenhafte Zwangsdeportation von Deutschen mit Migrationsgeschichte“ gewesen, außerdem, dass die Teilnehmer mit einem „Geheimplan“ „Deutschen mit Migrationsgeschichte das Wahlrecht entziehen wollen“. Die Behauptung über den angeblichen Wahlrechtsentzug hatte noch nicht einmal „Correctiv“ selbst aufgestellt. Campact erfand sie kurzerhand dazu.

Campact verwendet übrigens den Slogan „Fakten statt Fake News“. Die Organisation arbeitet auch indirekt mit dem Bundesfamilienministerium als Partner der Aktion „HateAid“ zusammen.

„Auch dieses Verbot belegt, dass Correctiv mit seinen irreführenden Wertungen den Nährboden für Falschmeldungen bereitet hat, sodass unerfahrene und journalistisch schlecht ausgebildete Aktivisten von Campact nicht zwischen Fakt und Fake unterscheiden können“, kommentiert Anwalt Brennecke die Gerichtsentscheidung.

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