Zwei weitere Male setzt sich der Staatsrechtler Ulrich Vosgerau erfolgreich gegen Falschbehauptungen zur Wehr, die sich auf die manipulativen „Correctiv“-Berichterstattung über ein angebliches „Geheimtreffen“ in Potsdam stützten. Der Erfolg gegen die ARD-Anstalt NDR ist besonders peinlich für den öffentlich-rechtlichen Sender. Denn sie folgte auf eine vorausgegangene Niederlage des NDR vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg. Das entschied, der Sender dürfe nicht mehr behaupten, dass es auf dem Potsdam-Treffen eine Diskussion über die Ausweisung deutscher Staatsbürger und den Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft gegeben habe. Anders als „Correctiv“, auf dessen Text sich der NDR bezog, hatte die ARD-Anstalt die Suggestion von der Vertreibung als Tatsache dargestellt.
Aber selbst die Androhung einer Strafe brachte den NDR nicht dazu, die Justiz ernst zu nehmen. Deshalb verhängte das OLG nun eine Geldstrafe gegen den NDR in vierstelliger Höhe. Das Gericht bestätigte außerdem, dass der Sender bei seinem Verstoß gegen das Verbot schuldhaft gehandelt habe.
„Dass die Sendeanstalt des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu seiner Berichterstattung ein Verbot des Oberlandesgerichts Hamburg ignoriert und sogar zum Wiederholungstäter wird, grenzt an Selbstüberschätzung“, kommentiert Höcker-Anwalt Carsten Brennecke den Vorgang: „Das überrascht leider nicht, da bereits im Gerichtsverfahren realitätsfremde Äußerungen seitens des NDR fielen: Es sei zu befürchten, dass der NDR durch ein Verbot in die Kritik gerate. Deshalb sollten sich Gerichte aus Sicht des NDR nicht durch Entscheidungen in eine öffentliche Debatte einmischen. Damit möchte sich der NDR über das Recht stellen und in die öffentliche Debatte zum Potsdam-Treffen ungestraft mit falschen Behauptungen eingreifen.“
Die zweite Gerichtsentscheidung des Landgerichts Hamburg traf die grünen-nahe Plattform „Campact“, nach einer Aussage „eine Kampagnen-Organisation, mit der Menschen entschlossen unsere Demokratie verteidigen“. Unter Demokratieverteidigung verstanden die Aktivisten offenbar auch die Verbreitung von Falschbehauptungen: Im Januar 2024 schrieben sie auf ihrer Website unter Berufung auf „Correctiv“, das Hauptanliegen der Teilnehmer auf dem Potsdam-Treffen sei die „massenhafte Zwangsdeportation von Deutschen mit Migrationsgeschichte“ gewesen, außerdem, dass die Teilnehmer mit einem „Geheimplan“ „Deutschen mit Migrationsgeschichte das Wahlrecht entziehen wollen“. Die Behauptung über den angeblichen Wahlrechtsentzug hatte noch nicht einmal „Correctiv“ selbst aufgestellt. Campact erfand sie kurzerhand dazu.
Campact verwendet übrigens den Slogan „Fakten statt Fake News“. Die Organisation arbeitet auch indirekt mit dem Bundesfamilienministerium als Partner der Aktion „HateAid“ zusammen.
„Auch dieses Verbot belegt, dass Correctiv mit seinen irreführenden Wertungen den Nährboden für Falschmeldungen bereitet hat, sodass unerfahrene und journalistisch schlecht ausgebildete Aktivisten von Campact nicht zwischen Fakt und Fake unterscheiden können“, kommentiert Anwalt Brennecke die Gerichtsentscheidung.