Die Bundesländer melden nun 142.422 Corona-Fälle (Stand 19. April, 19:30). Die Johns-Hopkins Universität meldet 145.180 (Stand 20. April, 00:00). Nach Schätzungen der Johns-Hopkins Universität sind circa 88.000 Menschen genesen.
Die Länder melden, dass 4.415 gemeldete Corona-Infizierte verstorben sind.
Die Zahl der Neu-Meldungen von Corona-Fällen bewegt sich nach wie vor auf einem niedrigen Niveau. Mit Blick auf das vergangene Wochenende war das Absinken der Neu-Meldungen in den letzten Tagen wohl wieder durch verringerte Arbeit am Wochenende bedingt und kann in den nächsten Tagen aus diesem Grund wieder steigen. Trotzdem ist das weiterhin langsame Ansteigen der Fallzahlen, relativ und absolut, ein gutes Zeichen.
Ab diesem Montag gelten in vielen Bundesländern gelockerte Regeln zu Kontaktsperren. Die wichtigsten Änderungen finden Sie hier im Überblick.
Baden-Württemberg
Allgemein
- Geschäfte mit bis zu 800 Quadratmetern Ladenfläche dürfen öffnen.
- Autohäuser, Fahrradhändler und Buchhandlungen dürfen unabhängig von der Fläche wieder öffnen.
- Bibliotheken dürfen öffnen.
- Eisdielen und Cafés dürfen nun auch Außer-Haus verkaufen.
Bildung
- ab 4. Mai dürfen solche Schüler von Real- und Hauptschulen sowie Gymnasien zum Unterricht in ihre Schulen, bei denen in diesem oder im nächsten Jahr Abschlussprüfungen anstehen; Berufsschüler, bei denen Prüfungen in diesem Jahr anstehen, dürfen auch wieder zum Unterricht.
- Kindertagesstätten und Kindergärten bleiben geschlossen. Der Notbetrieb wird ausgeweitet.
- Hochschulen, Universitäten etc. nehmen den Betrieb digital wieder auf. Lehrveranstaltungen sind bis zum 4. Mai ausgesetzt. Klausuren und „Präsenzveranstaltungen“ dürfen nur unter Schutzmaßnahmen stattfinden, sofern sie zwingend nötig sind.
Religion und Veranstaltungen:
- Gottesdienste und Veranstaltungen sind weiterhin grundsätzlich untersagt.
Bayern
Allgemein:
- Die geltende Ausgangsbeschränkung wird bis zum 3. Mai verlängert. Sport und Bewegung an der frischen Luft sind nun allerdings auch bei Begleitung einer Person, die nicht im eigenen Haushalt wohnt, erlaubt.
- Ab 20. April dürfen Bau- und Gartenmärkte öffnen.
- Ab 27. April dürfen Autohäuser, Fahrradhändler und Buchhandlungen ohne Größenbeschränkung öffnen.
- Ab 27. April dürfen alle anderen Geschäfte öffnen, sofern sie eine Verkaufsfläche von maximal 800 Quadratmetern haben.
- Ab dem 27. April gilt in Bayern ebenfalls eine Maskenpflicht im ÖPNV und in Geschäften. Eine „Alltagsmaske“, oder ein vor das Gesicht gebundener Schal, sind ausreichend, ausschlaggebend ist, dass Mund und Nase bedekt sind.
Bildung:
- Ab 27. April wird der Unterricht in in Abschluss- und Meisterklassen wieder aufgenommen. Für andere Jahrgangsstufen wird noch beraten, doch der 11. Mai wird zumindest für die Klassen, deren Abschlussprüfungen nächstes Jahr anstehen, angestrebt.
- Die Notbetreuung in Bildungs- und Kinderbetreuungseinrichtungen wird auch auf Familien ausgeweitet, bei denen nur ein Elternteil in einem „systemrelevanten“ Beruf arbeitet.
- Universitätsbibliotheken dürfen ab 27. April wieder öffnen.
- An Hochschulen werden die Vorlesungen digital durchgeführt. Prüfungen dürfen allerdings stattfinden.
Religion und Veranstaltungen:
- Gottesdienste und Veranstaltungen bleiben weiterhin untersagt.
Berlin
Allgemein:
- Die geltende Ausgangsbeschränkung wird bis zum 27. April verlängert.
- Über eine Öffnung der Geschäfte wird noch beraten. Laut Berliner Morgenpost können sich die Linke und die Grünen im Senat nicht auf eine Verordnung einigen; es geht auch um die Frage, ob ebenfalls Geschäfte mit einer Ladenfläche mit mehr als 800 Quadratmetern und Shoppingmalls öffnen dürfen. Das Regierungskabinett tagt am 21. April, dort soll Wirtschaftssenatorin Ramona Pop (Grüne) einen Vorschlag vorlegen.
Bildung
- Ab 27. April wird der Schulbetrieb für Schüler der 10. Klasse wieder aufgenommen.
- Ab 6. Mai beginnt der Unterricht wieder für die Jahrgangsstufen 6, 9, 11 und 12. Auch für Abschlussjahrgänge anderer Schulformen (Berufsschule, Fachoberschule usw.) beginnt der Schulbetrieb wieder.
- Abiturprüfungen beginnen ab 20. April.
- Berufsbildungsreife- und Mittlere-Schulabschluss-Prüfungen finden ab 25. Mai statt.
- Die Notbetreuung wird ausgeweitet. Bestimmte Berufsgruppen haben Anspruch auf Notbetretung, wenn nur ein Elternteil in einem bestimmten Beruf arbeitet. Eine Auflistung finden Sie hier.
- An Hochschulen finden Präsenzveranstaltungen und Prüfungen weiterhin nicht, Vorlesungen dafür digital statt.
Religion und Veranstaltungen
- Es sind keine Änderungen des Gottesdienst- und Veranstaltungsverbots bekannt.
Brandenburg
Allgemein
- Ab 22. April dürfen Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von höchstens 800 Quadratmetern wieder öffnen, ebenso größere Geschäfte, die ihre Verkaufsfläche auf 800 Quadratmeter reduzieren.
- Auch Shoppingmalls dürfen öffnen, die 800 Quadratmeter gelten für die einzelnen Geschäftsflächen innerhalb der Mall.
- Autohändler, Fahrradhändler und Buchhandlungen dürfen ohne Größenbeschränkung öffnen.
- Öffentliche Bibliotheken dürfen ab 22. April wieder öffnen.
- Galerien, Museen und Ausstellungshallen dürfen ab 22. April wieder öffnen.
- Tierparks und Wildgehege dürfen ab 22. April wieder öffnen.
- “Das vorübergehende Verweilen auf öffentlichen Bänken, Wiesen oder Freiflächen wird unter Wahrung der Abstandsregelung von 1,5 Meter wieder erlaubt“, schreibt die Staatskanzlei auf ihrer Website.
Bildung
- Die Notbetreung wird ausgeweitet. Nun haben alle Kinder, von denen mindestens ein Elternteil in systemrelevanten Berufen arbeitet, Anspruch auf Notbetreuung. Eine Liste der „systemrelevanten Berufe“ finden Sie hier.
- Prüfungen und Prüfungsvorbereitungen der Abschlussklassen können stattfinden. Das Abitur findet wie geplant ab 20. April statt.
- Abschlussklassen der Mittleren Reife, Berufsbildungsreife und Berufsschulen nehmen den Betrieb am 27. April wieder auf.
- Hochschulbibliotheken dürfen ab 22. April wieder öffnen.
- Hochschulprüfungen können ab dem 20. April wieder stattfinden, sofern „alle Beteiligten mit der Durchführung der Präsenzprüfung einverstanden sind.“
Religion und Veranstaltungen
- Religiöse Zeremonien, ausdrücklich auch Taufen und Bestattungen, sind erlaubt, aber es dürfen höchstens 20 Personen teilnehmen.
- Versammlungen unter freiem Himmel dürfen von der kommunalen Versammlungsbehörde auf Fall-zu-Fall Basis erlaubt werden. Damit sind Demonstrationen wieder erlaubt (solange nicht mehr als 20 Personen demonstrieren).
- Vereinszusammenkünfte sind weiter verboten, der Sport auf Vereinsgelände aber erlaubt, solange Abstandsregeln eingehalten werden und der Sport alleine oder zu zweit stattfindet – Tenis und Golf sind also erlaubt, Rugby nicht.
Bremen
Allgemein
- Geschäfte mit weniger als 800 Quadratmetern Fläche dürfen öffnen. Größere Geschäfte, die ihre Verkaufsfläche auf 799 Quadratmeter begrenzen, dürfen ebenfalls öffnen.
- Shopping-Center dürfen öffnen.
- KFZ-Händler, Fahrradhändler und Buchhandlungen dürfen generell öffnen.
Bildung:
- Die Bremer Hochschulen beginnen langsam wieder mit dem Betrieb. Labor-Praktika können u.U. wieder stattfinden.
- Die Notbetreuung in Kitas und Kindergärten wird auf die Kinder alleinerziehender Eltern ausgeweitet, oder bei denen beide Eltern voll berufstätig sind, aber keine private Betreuungsmöglichkeit haben.
- Ab 22. April finden die Abiturprüfungen statt.
- Ab 27. findet der Unterricht für 10. Klassen wieder statt.
- Ab 4. Mai findet wieder Unterricht für die 4. Klassen statt.
Hamburg
Allgemein
- Läden mit bis zu 800 Quadratmetern Fläche dürfen öffnen. Eine Verkleinerung der Verkaufsfläche auf 800 Quadratmeter ist auch erlaubt.
- Bibliotheken dürfen öffnen, ebenso KFZ-Händler und Fahrradläden.
Bildung
- In Hochschulen dürfen Prüfungen stattfinden. Präsenzveranstaltungen, wie z.B. in Labors, dürfen ebenfalls stattfinden.
- Abschlussklassen dürfen ab 27. April stattfinden.
- Ab 4. Mai folgen die Klassenstufen 4, 6 und die Oberstufen.
- Lehrkräfte dürfen nun auch die Notbetreuung in Kitas und Kindergärten in Anspruch nehmen.
Hessen
Allgemein
- Geschäfte bis 800 Quadratmetern Verkaufsfläche dürfen ab 20. April öffnen.
- Kfz- und Fahrradhändler, Buchhandlungen, Bibliotheken und Archive dürfen ab 20. April öffnen, unabhängig von ihrer Größe.
- Ab 20. April dürfen auch Eisdielen ausliefern.
Bildung
- Ab 27. April werden Abschlussklassen wieder unterrichtet, ebenso die 4. Klasse der Grundschulen.
- Die mündlichen Abiturprüfungen finden ab 27. April statt.
- Die Notbetreuung in Kitas wird auf alleinerziehende Berufstätige ausgeweitet.
Religion und Veranstaltungen
- Gottesdienste und Veranstaltungen bleiben untersagt.
Mecklenburg-Vorpommern
Allgemein
- Es gilt eine Maskenpflicht in öffentlichen Personennahverkehr.
- Geschäfte mit 800 Quadratmetern Verkaufsfläche dürfen öffnen, eine Verkleinerung derselben auf 800 Quadratmeter ist auch erlaubt.
- Zoos und Sportplätze dürfen öffnen.
- Die Einreise von deutschen Mitbürgern, die ihren Erstwohnsitz nicht in Mecklenburg-Vorpommern haben, ist weiter untersagt.
Bildung:
- Ab 27. April beginnt der Unterricht für Abschlussklassen
- Ab 4. Mai beginnt der Unterricht für 11., 9. und 4. Klassen.
- Notbetreuung in Kitas wird ausgeweitet auf mehr Berufsgruppen und kann auch in Anspruch genommen werden, wenn nur ein Elternteil zu einer „systemrelevanten“ Berufsgruppe gehört.
Religion und Veranstaltungen
- Gottesdienste und Veranstaltungen sind weiterhin untersagt.
Niedersachsen
Allgemein
- Ab 20. April dürfen Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von höchstens 800 Quadratmetern wieder öffnen.
- Autohändler, Fahrradhändler und Buchhandlungen dürfen ohne Größenbeschränkung öffnen.
Bildung
- Ab 27. April beginnt der Unterricht von Abschlussklassen.
- Ab 4. Mai folgen die 4. Klassen.
- Die Zeit der tagsüber Notbetreuung in Kitas und Schulen wird ausgeweitet.
Religion und Veranstaltungen
- Gottesdienste und Veranstaltungen sind weiterhin untersagt.
Nordrhein-Westfalen
- Ab 20. April dürfen Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von höchstens 800 Quadratmetern wieder öffnen.
- Ab 20. April dürfen Autohändler, Fahrradhändler, Buchhandlungen, Tierbedarfsmärkte, Einrichtungshäuser und Babyfachmärkte ohne Größenbeschränkung öffnen.
- Lebensmittelhändler und Lieferdienste dürfen sonntags von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr öffnen. Ausgenommen ist der 1. Mai.
Bildung
- Ab 23. April dürfen Schüler in Abschlussjahrgängen auf freiwilliger Basis wieder in die Schulen.
- Ab 4. Mai werden die Schulen für die 4. Klassen geöffnet.
- Bibliotheken dürfen öffnen.
Religion und Veranstaltungen
- Gottesdienste und Veranstaltungen sind weiterhin untersagt.
Rheinland-Pfalz
Allgemein
- Ab 20. April dürfen Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von höchstens 800 Quadratmetern wieder öffnen. Teilbereiche dürfen abgetrennt werden, um eine Verkaufsfläche von weniger als 800 Quadratmetern zu erreichen.
- Autohändler, Fahrradhändler, Buchhandlungen und Autowaschanlagen sowie öffentliche Bibliotheken dürfen ohne Größenbeschränkung öffnen.
- Der Straßenverkauf von Eis wird erlaubt.
- Sportanlagen dürfen wieder genutzt werden, unter Beachtung der generellen Kontaktbeschränkung.
- Zoos, Tierparks und Botanische Gärten dürfen öffnen. Spielplätze bleiben geschlossen.
Bildung
- Ab 27. April beginnt der Schulbetrieb für Abschlussklassen.
- Ab 4. Mai beginnt der Schulbetrieb für Viertklässler und Schüler, bei denen im nächsten Jahr ein Abschluss ansteht.
- An den Hochschulen dürfen bestimmte Präsenzveranstaltungen wie Labor-Praktika und Prüfungen wieder stattfinden.
- Bibliotheken dürfen wieder öffnen.
Religion und Veranstaltungen
- Ab 3. Mai dürfen Gottesdienste wieder stattfinden.
- Veranstaltungen bleiben untersagt, können aber in Einzelfällen genehmigt werden.
Saarland
Allgemein
- Ab 20. April dürfen Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von höchstens 800 Quadratmetern wieder öffnen. Eine Abtrennung von Verkaufsflächen ist möglich, um zu öffnen.
- Autohändler, Fahrradhändler und Buchhandlungen sowie öffentliche Bibliotheken dürfen ohne Größenbeschränkung öffnen.
- Einkaufszentren sollen geschlossen bleiben.
Bildung
- Die Schulen sollen ab 4. Mai wieder öffnen, voraussichtlich mit den Oberstufen zuerst.
- Prüfungen können unter Auflagen stattfinden.
- Die Notbetreuung soll ausgeweitet werden.
Religion und Veranstaltungen
- Gottesdienste und Veranstaltungen sind weiterhin untersagt.
Sachsen
Allgemein
- Es gilt eine Maskenpflicht in Geschäften und im öffentlichen Nahverkehr.
- Die bisher geltenden Ausgangsbeschränkungen fallen weg, die Kontaktsperre gilt allerdings noch.
- Geschäfte mit bis zu 800 Quadratmeter Verkaufsfläche dürfen öffnen.
- Unabhängig von ihrer Größe dürfen Handwerksbetriebs-Ladengeschäfte, Tankstellen, Autohäuser, Fahrradläden, Werkstätten, Garten- und Baumärkte sowie Tierbedarfsläden öffnen.
- Einkaufszentren müssen geschlossen bleiben, nur Geschäfte des täglichen Bedarfs und Geschäfte mit separatem Kundeneingang dürfen dort öffnen.
- Ab 22. April darf Abschlussprüfungsvorbereitung in den Schulen stattfinden.
- Die Abiturprüfungen finden statt.
Religion und Veranstaltungen
- Gottesdienste, Beerdigungen, Trauerfeiern und Trauungen mit bis zu 15 Teilnehmern dürfen stattfinden.
Sachsen-Anhalt
Allgemein
- Geschäfte mit bis zu 800 Quadratmeter Verkaufsfläche dürfen öffnen.
- Unabhängig von ihrer Größe dürfen öffnen: Tierbedarf, Fahrradläden, Bau- und Gartenmärkte, Kfz Händler, Buchhandel.
- Einkaufszentren dürfen öffnen.
- Ab 23. April dürfen Prüfungsvorbereitungen an Schulen wieder stattfinden.
- Die Hochschulen dürfen Präsenzveranstaltungen unter bestimmten Auflagen wieder durchführen. Der Allgemeine Unterricht findet aber digital statt.
Religion und Veranstaltungen
- Gottesdienste und Veranstaltungen sind weiterhin untersagt.
Schleswig-Holstein
Allgemein
- Geschäfte mit 800 Quadratmetern Verkaufsfläche dürfen öffnen. Eine Reduktion auf 800 Quadratmeter ist für größere Geschäfte auch erlaubt.
- Auto-, Fahrrad- und Buchhandel dürfen ohne Größenbeschränkung öffnen.
Bildung
- Abiturprüfungen finden statt.
- Prüfungsvorbereitungen der diversen Schulformen dürfen ab 22. April auch stattfinden.
- An den Hochschulen dürfen ab 20. Prüfungen stattfinden.
- Alle anderen Schüler kehren frühestens ab 4. Mai wieder in den regulären Untericht zurück.
- Die Notbetreuung in Kitas wird erweitert, auf Kinder der 6. Jahrgangsstufe und Kinder alleinerziehender Eltern.
Religion und Veranstaltungen
- Gottesdienste und Veranstaltungen sind weiterhin untersagt.
Thüringen
Allgemein
- Geschäfte mit 800 Quadratmetern Verkaufsfläche dürfen öffnen. Eine Reduktion auf 800 Quadratmeter ist für größere Geschäfte auch erlaubt.
- Auto-, Fahrrad- und Buchhandel dürfen ohne Größenbeschränkung öffnen.
- Zoos, Botanische Gärten, Museen, Galerien und Ausstellungshallen dürfen wieder öffnen.
Bildung
- Ab 27. April wird der Unterricht für Abiturienten wieder aufgenommen.
- Ab 4. Mai folgen die Abschlussklassen der übrigen Schulformen (einschließlich der 4. Klasse der Grundschulen).
- Die Kindertagesbetretung soll ab Mai wieder geöffnet werden.
Religion und Veranstaltungen
- Gottesdienste und Veranstaltungen sind weiterhin untersagt.
Dieser Artikel wurde aktualisiert um neu verkündete Anordungen Bayerns mit einzubeziehen.