Wie der rbb berichtet, steht der Berliner Flughafen BER schon wieder auf der Kippe. 2012 hätte er fertig werden sollen, doch wegen Pfusch am Bau musste noch einmal acht Jahre lang gebaut werden. Der TÜV hat den Flughafen nun abgenommen, er kann theoretisch öffnen – doch wegen Corona gibt es keinen Flugverkehr. Nun wird der Flughafen von hohen Zinslasten erdrückt, ohne dass Geld hereinkommt. Auch langfristig wird der Flugverkehr wahrscheinlich durch Corona beschädigt sein. Für diesen Fall wird ein Verlust von 1,75 Milliarden Euro prognostiziert, für den Zeitraum von 2019 bis 2023. Die Insolvenz droht. Nach der physischen Sanierung folgt nun also zwingend die finanzielle Sanierung – beides, bevor auch nur ein einziges Flugzeug gelandet ist.
Hintergründe: Gerichte werden aktiv
Im Saarland entschied das Verfassungsgericht, dass die dort geltenden Ausgangsbeschränkungen nicht mehr verhältnismäßig seien – damit ist es zum Beispiel wieder erlaubt, sich mit einer Person zu treffen, mit der man nicht zusammenlebt. Auch der Aufenthalt im Freien ist ohne weitere Rechtfertigung wieder erlaubt, ebenso treffen im Kreis der Familie. Doch es war eben nicht die Landesregierung, die die dortigen Regelungen änderte: Es waren Verfassungsrichter, die gegen die Verlängerung der Ausgangsbeschränkungen durch die Landesregierung gegensteuerten. In Bayern ebenso: Dort ist die Ausgangssperre nach einem Urteil des obersten Verwaltungsgerichts quasi aufgehoben. Die Richter befanden, dass die Ausgangsbeschränkung mittlerweile so viele Regelungen beinhalten, warum ein Bürger trotzdem aus dem Haus darf, dass nun jeder nicht explizit untersagte Grund ausreicht, um der Verordnung genüge zu tun.
Am Mittwoch schon befand das Verwaltungsgericht in Bayern, dass die Regel, wonach Läden über 800 Quadratmetern nicht öffnen dürfen – selbst wenn sie ihre Verkaufsfläche auf 800 Quadratmeter begrenzen – nicht verfassungskonform ist, denn sie verstößt gegen den Gleichstellungsgrundsatz. Die Landesregierung musste hier nachbessern.
Es sind jetzt Gerichte, die Corona-Regeln kippen. Das sollte stutzig machen, denn die Landesregierungen haben auch Rechtsberater, die ihnen verdeutlichen können, ob eine neue Regelung rechtlich bestand haben kann. Wenn ein Gericht befindet, dass eine bestimmte Regelung nichtmehr verhältnismäßig ist oder gar gegen die Verfassung verstößt, dann sollten die Ministerpräsidenten ihr eigenes Handeln und ihre Vorgehensweise hinterfragen. Doch das tun sie nicht. In der Pressekonferenz vom 30. April sagte der Bayerische Ministerpräsident Markus Söder, es sei gut, dass der Rechtsstaat – also die Gerichte – die Verordnungen kontrolliert und den Gesetzgeber auf Schwachstellen hinweist. Das es eigentlich ein Skandal ist, wenn eine Sonderverordnung durch ein Gericht aufgehoben werden muss und nicht durch den Verordner selbst, scheint ihm nicht in den Sinn zu kommen. Denn: In dieser Krise ist die Politik mit vielen Sonderrechten ausgestattet und kann die Grundrechte der Bürger einschränken. Unabhängig davon, ob der Staat das Recht dazu überhaupt haben sollte; wenn der Regierung eine solche Machtfülle eingeräumt wird, ist Voraussetzung dafür auch, dass er damit verantwortungsvoll umgeht. Und wie die Gerichte zeigen, tut er dies nicht.