Tichys Einblick
Dubiose Änderung des Infektionsschutzgesetzes

Corona-Maßnahmen sollen teilweise um ein Jahr verlängert werden

Versteckt in einem Gesetzesentwurf zum Stiftungsrecht findet sich eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes. Darin enthalten: Auch nach Aufhebung der epidemischen Notlage sollen manche Corona-Regelungen und Einschränkungen der Grundrechte fortdauern: Bis zu einem Jahr lang.

IMAGO / Political-Moments

Ein Gesetzesentwurf zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts wurde im Bundestagssusschuss für Recht und Verbraucherschutz abgesegnet und mit Annahmeempfehlung weitergereicht. Doch dort wurde kurzerhand ein Artikel angehängt – unter Juristereien zur Stiftungsfinanzierung und Gesetzesangleichungen sollen gleichzeitig auch Corona-Maßnahmen von der „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ entkoppelt werden. Davon sind auch Grundrechte betroffen.

Konkret dreht es sich um Einreisebeschränkungen: Die bisher im Infektionsschutzgesetz geregelten Bestimmungen zur Einreise sollen auch ohne vom Bundestag festgestellte Notlage ein Jahr lang erhalten bleiben. Die ersten Sätze der Absätze Acht und Zehn des §36 des Infektionsschutzgesetzes legen fest, dass für „Personen, die in die Bundesrepublik Deutschland einreisen wollen oder eingereist sind und bei denen die Möglichkeit besteht, dass sie einem erhöhten Infektionsrisiko“ für das Coronavirus ausgesetzt waren, Quarantänepflicht sowie die Übermittlung von personenbezogenen Daten an das Robert-Koch-Institut vorausgesetzt ist. Ein Impfzeugnis oder negativer Coronatest werden für die Einreise ebenfalls vorausgesetzt. „Durch eine der im Ausschuss vorgenommenen Änderungen soll auch das Infektionsschutzgesetz dahingehend geändert werden, dass die Geltung einer Rechtsverordnung zur Regelung der Einreise aus Risikogebieten auf bis zu ein Jahr nach Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite verlängert werden kann“, heißt es dazu in der Beschlussempfehlung des Ausschusses. Betroffen von dieser Änderung wären die Grundrechte auf körperliche Unversehrtheit, der Freiheit der Person, der Freizügigkeit und der Unverletzlichkeit der Wohnung.

Am Donnerstagabend noch, um 21:30, soll das Vorhaben vom Bundestag beschlossen werden. Es scheint so, als wolle man möglichst unbemerkt von der Öffentlichkeit, kurz vor der Sommerpause die Einschränkung der Grundrechte verlängern.

Anzeige
Die mobile Version verlassen