Muss der Bund Milliarden für unbezahlte Corona-Masken aufkommen? Als im Juli 2024 das Kölner Oberlandesgericht entschied, dass das Bundesgesundheitsministerium die unbeglichenen Kosten für Maskenbestellungen nachzahlen musste, wehrte sich Berlin dagegen. Man beharrte auf den eigenen Standpunkt. Das Ministerium halte an der eigenen Rechtsauffassung „ausdrücklich fest“ und werde die „in Betracht kommenden Rechtsmittel prüfen“.
Doch auch in zweiter Instanz erleidet der Bund eine Niederlage vor Gericht. Die hundert Millionen Schutzmasken, die der damalige Gesundheitsminister Jens Spahn bestellt hatte, könne das Ministerium nicht wegen eines verpassten Liefertermins abweisen. Im konkreten Fall hatte eine chinesische Firma geklagt, die 214.000 Masken für 962.000 Euro geliefert hatte. Der Bund, so das Gericht, hätte eine Nachfrist setzen müssen.
Der Fall ist deswegen so bedeutsam, weil am selben Gericht noch rund hundert weitere ähnliche Verfahren anhängig sind. Bis zu 2,3 Milliarden Euro drohen an Nachzahlungen, sollten sich die Lieferanten durchsetzen. Der Versuch des Bundes, den Prozesstermin zu verschieben, misslang – das Gericht ließ sich nicht überzeugen.
Spahn hatte 2020 im „Open-House-Verfahren“ 4,50 Euro pro FFP2-Maske in Aussicht gestellt. Weil das Gesundheitsministerium daraufhin die zahlreichen Angebote kaum noch bearbeiten konnte, stellte der Minister das Verfahren kurz darauf wieder ein. Mehr als 700 Lieferanten wollten Masken liefern. Das Ministerium forderte allerdings, dass diese Masken bis zum 30. April zu liefern seien.