Die Polizei in Mainz hat mit Hilfe der Luca-App Zeugen für einen Todesfall ermittelt. Dafür gab es keine rechtliche Grundlage, wie der Südwestdeutsche Rundfunk SWR recherchierte. Die Daten dieser kommerziellen Mobile-App sollen die Kontaktpersonennachverfolgung von Corona-Infizierten ermöglichen, um mögliche Infektionsketten unterbrechen zu können. Nach dem Infektionsschutzgesetz ist die Nutzung dieser Daten für die Strafverfolgung aus datenschutzrechtlichen Gründen unzulässig. Genau das ist aber offenbar geschehen. Laut dem SWR hat die Polizei mittels der Datenabfrage Besucher einer Gaststätte in der Mainzer Innenstadt als potenzielle Zeugen eines Todesfalles ausfindig gemacht, der nichts mit Corona zu tun hatte. Die Polizei suchte Mitte Dezember auch mit einer Pressemitteilung nach Zeugen.
Laut SWR hat eine Mitarbeiterin der Gaststätte bestätigt, dass Mainzer Kriminalpolizisten sie nach Daten aus der Luca-App gefragt hätten. „Später, so die Mitarbeiterin, habe sie dann via Luca-App eine Bitte des Gesundheitsamtes Mainz um Datenfreigabe bezüglich der am 29. November anwesenden Gäste erhalten. Dieser habe sie stattgegeben“, heißt es in dem SWR-Beitrag. „Ein Gast an jenem Abend, mit dem der SWR sprechen konnte, berichtete, er sei am 20. Dezember von der Polizei in Mainz kontaktiert worden, mit dem Hinweis, dass seine Kontaktdaten via Luca-App gewonnen worden seien.“
Die Staatsanwaltschaft Mainz hat dem SWR in einer schriftlichen Stellungnahme die Datenabfrage mit Hilfe der Luca-App bestätigt: Man habe so 21 potenzielle Zeugen ausfindig gemacht und angerufen – in Absprache mit der entsprechenden Polizeibehörde und aufgrund einer fehlerhaften Bewertung des Infektionsschutzgesetzes. Der SWR zitiert wörtlich aus dem Schreiben: „Die Staatsanwaltschaft Mainz drückt ihr Bedauern gegenüber den insoweit vom unzulässigen Zugriff auf die Daten Betroffenen aus und bittet darum, diesen Zugriff zu entschuldigen.“ Die Behörde werde sicherstellen, dass die entsprechenden Daten nicht weiter genutzt würden. Zudem habe die Staatsanwaltschaft eine Prüfung veranlasst, inwiefern in weiteren Ermittlungsverfahren auf Daten der Luca-App zurückgegriffen worden sei. Bisher sei kein weiterer Fall bekannt.