Die Hausdurchsuchung bei einem Weimarer Richter erreicht nun auch den Thüringer Landtag. Politiker von CDU und AfD wollen das Ermittlungsverfahren im Justizausschuss oder in ihren Fraktionen thematisieren. Das bestätigten sie auf Anfrage von Tichys Einblick. Ein Sprecher der FDP-Fraktion sagte, es sei noch nicht beschlossen, ob Schritte im Justizausschuss folgen würden.
Der CDU-Abgeordnete Stefan Schard will in dieser Woche mit seiner Fraktion abstimmen, was zu tun sei. “Ich halte ein Nachfragen im Justizausschuss für wahrscheinlich”, sagte der Jurist, der als einer von drei CDU-Politikern im Justizausschuss sitzt. Die Beschäftigung im Justizausschuss sei auch “nutzbringend”, weil man genauere Kenntnisse erlangen könne, um die Sachlage zu bewerten. Die Hausdurchsuchung hält er für “ungewöhnlich”, weil Räume von Richtern nicht alle Tage durchsucht würden. Pauschale Kritik sei aber zum jetzigen Zeitpunkt unangebracht. “Grundsätzlich kann man davon ausgehen, dass in einem solchen Fall nicht unrechtmäßig vorgegangen wird und alle Voraussetzungen vorlagen”, sagte Schard.
Die AfD will einen Schritt weiter gehen. “Wir werden einen Selbstbefassungsantrag im Justizausschuss stellen”, sagte der Vorsitzende des Justizausschusses Stefan Möller. Dann könne der Justizausschuss den Justizminister Dirk Adams und weitere Vertreter der Justiz befragen. Sollten die anderen Fraktionen den Antrag nicht ausreichend unterstützen oder die Auskünfte nicht zufriedenstellend sein, bleibe die Beantragung eines Untersuchungsausschusses. “Ich gehe davon aus, dass meine Fraktion dieses Recht erforderlichenfalls auch nutzen wird”, sagte Möller. Die AfD könne aus eigener Kraft einen Untersuchungsausschuss einsetzen lassen, weil man die notwendigen 20 Prozent der Landtagsstimmen habe.
Möller hält die Durchsuchung für einen “Skandal”. Möglicherweise hätten die Untersuchungsbehörden Kontaktdaten von anderen Richtern bei dem Betroffenen gefunden. Das dürfte nicht nur direkte Kontakte des Richters aus Weimar massiv einschüchtern, sondern vor allem auch mit ähnlichen Themen befasste Richter, sagte Möller und fügte hinzu: “Meines Erachtens war auch genau das beabsichtigt.”
Am Dienstag veröffentlichte das Netzwerk einen 17-seitigen Aufsatz, der auch den Beschluss des Weimarer Richters vom 8. April behandelt. In einer Mitteilung zu dem Aufsatz schreiben die Richter und Staatsanwälte, der Beschluss sei formal nicht zu beanstanden. Ein Familienrichter sei gesetzlich zum Handeln verpflichtet, wenn ihm ein Sachverhalt bekannt werde, der in seine Zuständigkeit falle und den er als kindeswohlgefährdend erachte.
Paragraf 1666 Absatz 4 des Bürgerlichen Gesetzbuches befuge den Richter zudem, Maßnahmen gegen “Dritte” bei Kindeswohlgefährdung einzuleiten. Dies könne “auch eine Stelle sein, die staatliche Aufgaben wahrnehme”, steht in der Mitteilung. Etwa habe es bereits entsprechende Anordnungen gegen Wohnheim-Betreiber und Psychiatrien gegeben, ohne dass dies zu Widerspruch in der juristischen Kommentarliteratur geführt habe. Keineswegs sei der Richter gehalten gewesen, den Fall an ein Verwaltungsgericht zu überweisen. Wenn nämlich ein Familienrichter von einer Kindeswohlgefährdung ausgehe, falle das Verfahren in seine “originäre und ausschließliche Zuständigkeit”.