Kurz vor der Sommerpause versucht die Bundesregierung nocheinmal massiv in die Freiheitsrechte der Bürger einzugreifen – im Hauruck-Verfahren, ähnlich wie zum Ende der letzten Legislaturperiode. Am Donnerstag soll im Bundestag nicht nur die Verlängerung des epidemischen Notstands beschlossen werden, sondern auch die Erweiterung des sogenannten Staatstrojaners.
Nach etlichen Monaten Koalitionsstreit sind die Regierungsfraktionen sich nun einig über ein neues Bundespolizeigesetz und eine Verfassungsschutz-Novelle. Damit wird der Einsatzmöglichkeit von Staatstrojanern nicht nur auf alle Geheimdienste erweitert – er darf zukünftig auch präventiv eingesetzt werden, also gegen Personen, die noch nichts verbrochen haben.
Dabei ist diese Form der Quellen-Telekommunikationsüberwachung eigentlich laut Verfassungsgericht auf die Überwachung laufender Kommunikation beschränkt – alte, gespeicherte Daten dürfen hier nicht erfasst werden. Allerdings ist es bereits Praxis, auch gespeicherte, ältere Kommunikationsdaten zu erheben, das wird nach der neuen Verfassungsschutz-Novelle aller Voraussicht nach ebenfalls der Fall sein. Das heißt bei der Ausweitung des Staatstrojaners auf alle Geheimdienste geht es eigentlich nicht nur um eine Überwachung, es geht bereits um eine Form der digitalen Durchsuchung.
Der Staat erhält damit weitaus umfangreicher als bisher die Möglichkeit, sich mittels Schadsoftware oder evtl. sogar heimlichem Eindringen in die Wohnung, Zugriff auf private Kommunikation zu verschaffen. Sicherheitslücken von Kommunikationsprogrammen sollen nicht geschlossen werden, die Internetunternehmen sogar zur Mithilfe bei der Installation von Schadsoftware gezwungen werden.