Drei Monate bis fünf Jahre Haft. Das wäre der Strafrahmen für Klima-Extremisten gewesen, wenn sich die Union mit ihrem Antrag im Bundestag durchgesetzt hätte. Entsprechend wollten die Christdemokraten den Nötigungs-Paragrafen 240 im Strafgesetzbuch ändern. Der sollte für Straßen-Blockaden greifen. Auch die Behinderung von Rettungsmaßnahmen oder die Zerstörung von Kulturgütern sollte härter bestraft werden. Damit wird die Union wohl scheitern – der Antrag ist an die Ausschüsse verwiesen.
Die ehemalige Strafrichterin gibt eine bemerkenswerte fachliche Einschätzung ab: Die notwendigen Paragrafen seien da. Sie müssten nur angewendet werden. Eichwede erinnert daran, dass es bei der Suche nach dem Strafmaß Faktoren gibt, die strafmildernd oder verschärfend wirken können. Dazu gehören etwa vorhandene oder fehlende Vorstrafen oder aber auch ein „erheblich rücksichtsloses Vorgehen“, wie es die ehemalige Strafrichterin der Letzten Generation bei deren Taten attestiert. Das mag sophistisch klingen – nach reinen Wortgeplänkeln. Doch eine solche politische Festlegung kann sich schon bald auf die Praxis der Gerichte auswirken.
Bisher haben die Gerichte milde gegenüber den Extremisten der Letzten Generation geurteilt. TE berichtete mehrfach. Doch dafür gab es mehrere Gründe. Zum einen haben bei den einzelnen Tätern bisher Vorstrafen gefehlt. Allerdings handelt es sich meist um einen kleinen Kreis an Extremisten, der immer wieder Straßen blockiert. Das heißt: Demnächst stehen die gleichen Täter erneut vor Gericht. Dieses Mal mit einem Kerbholz, auf dem schon etwas steht.
Dort gehen sogar die Grünen zu den Extremisten auf Distanz: „Die letzte Generation erweist dem Klimaschutz einen Bärendienst und streut all denen Sand ins Getriebe, die sich ernsthaft und aufrichtig für eine wirksame Klimaschutzpolitik einsetzen“, sagt die grüne Abgeordnete Irene Mihalic. Statt über die Klimakrise zu reden, diskutierten die Menschen jetzt über Tomatensuppe auf Kunstwerken. Davon abgesehen seien die Taten rechtsstaatlich „hochproblematisch“. Die Grünen lehnten alles ab, was geeignet sei, „die Sicherheit der Menschen zu gefährden“ und die Schwelle zu Straftaten überschreite.
Die Ampelkoalition wird den Antrag der Union ablehnen. Deren Abgeordnete Andrea Lindholz räumt nebenbei ein, dass es den Christdemokraten mit dem Antrag darum gegangen sei, „ein Zeichen zu setzen“. Und der AfD-Abgeordnete Thomas Seitz weist auf die erheblichen handwerklichen Mängel in eben diesem Antrag hin. Somit ist letztlich nicht der Antrag entscheidend. Eine Initiative der Opposition, die bald vergessen sein wird. Doch die Regierungsfraktionen senden klare Signale an die Richter, die künftig über das Strafmaß für Klima-Extremisten entscheiden werden: Der gesellschaftliche Schutz scheint den Tätern entzogen.