Tichys Einblick
Millionen für Umwelt-NGOs

Bundesministerien stellten mindestens 19 NGO-Mitarbeiter ein

Die Bundesregierung meint es gut mit Umwelt-NGOs. Mindestens 19 bisherige NGO-Mitarbeiter stehen nun in Diensten der Minister. Die Fördermittel für die Organisationen belaufen sich schon jetzt auf mehr als 37 Millionen Euro. Darunter auch eine besonders zweifelhafte Adresse.

Jennifer Morgan, Staatssekretärin im Auswärtigen Amt, Annalena Baerbock, Außenministerin, und Robert Habeck, Bundeswirtschaftsminister, beim Berlin Energy Transition Dialogue, 29.03.2022

IMAGO / photothek

Die Bundesregierung hat seit ihrer Amtsübernahme in ihren Ministerien mindestens 19 Personen eingestellt, die „ehemalige Mitarbeiter, Funktionsträger oder sogenannte Aktivisten“ von sogenannten Nichtregierungsorganisationen waren, „die den Zweck des sozialen Engagements, des Umwelt- oder Klimaschutzes, Tierschutzes oder der Flüchtlings- oder Entwicklungshilfe verfolgen“. Das hat die Bundesregierung in einer Antwort auf eine kleine Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion mitgeteilt, die TE vorliegt. Die Bundesregierung verweigert wegen „datenschutzrechtlicher sowie arbeits- und beamtenrechtlicher Vorschriften“ nähere Angaben zu den entsprechenden Stellen. Jedoch ist in mehreren Fällen bekannt, dass es keineswegs nur um Referenten-Stellen geht.

Aufhänger der Anfrage war schließlich die Ernennung der früheren Greenpeace-Chefin Jennifer Morgan zur Staatssekretärin und als Sonderbeauftragte für internationale Klimapolitik im Auswärtigen Amt. Das „lässt bei den Fragestellern Zweifel aufkommen, ob die Trennung zwischen Lobbyarbeit und Tätigkeit in der Bundesregierung jederzeit gewährleitet ist“. Auch in Robert Habecks Wirtschaftsministerium regiert seit Dezember mit Patrick Graichen ein bisheriger NGO-Funktionär. Er war Exekutivdirektor und Geschäftsführer von Agora Energiewende.

Deutscher Bundestag Drucksache 20/3912

Aus der Antwort geht außerdem hervor, dass die Bundesregierung große Fördersummen aus Bundesmitteln an solche NGOs bewilligt hat. Insgesamt sind es bis jetzt allein für die von der Unionsfraktion aufgelisteten 18 NGOs mehr als 37 Millionen Euro. Bis Ende der Legislatur erhält zum Beispiel die als Abmahnverein notorische „Deutsche Umwelthilfe“ (DUH) 129.284,12 Euro für das Projekt „Drei Mal am Tag Fleisch? Positivkampagne zur Stärkung von pflanzlicheren Ernährungsumgebungen“. Besonders umfangreiche Zuwendungen erhält der WWF: Allein zur „Förderung entwicklungspol. Vorhaben priv. dt. Träger“ fließen 13 Millionen Euro aus dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Derselbe WWF erhält auch 2.887.628,00 Euro für „SCP Asien Phase II – nachhaltiger Konsum und nachhaltige Produktion in Thailand und Kambodscha“ und 1.960.000,00 Euro für  „Förderung langfr. Vorhaben der Zivilgesellschaft“, ohne dass diese näher bezeichnet werden.

Insgesamt wurden allein dem WWF schon Fördermittel von mehr als 20,1 Millionen Euro bewilligt. Die 1961 gegründete Urmutter aller NGOs gehört damit zu den größten Gewinnern der Ampel-Regierung. Zum Vergleich, im ersten Halbjahr der Vorgängerregierung erhielt der WWF nur rund 12,7 Millionen Euro.

Zivilgesellschaftsfinanzierungsgesetz (ZgFG)
Der unaufhaltsame Umbau zur NGO-Herrschaft
Reich bedacht wird auch der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft. Allein 7.647.380,47 Euro für „Humusaufbau in landwirtschaftlich genutzten Böden – Schwerpunkt Ackerbau“. Auch diese Organisation gehört damit zu den größten Gewinnern der Ampel-Zeit, denn in der vorangegangenen Legislatur der Großen Koalition erhielt der BÖLW nur rund 2,6 Millionen Euro aus dem Bundeshaushalt.

Die komplette Antwort der Bundesregierung mit Auflistung der Fördersummen finden Sie hier.

Die Bundesregierung widerspricht der von der Unionsfraktion festgestellten „vermehrten Einflussnahme durch Interessenvertreter aus dem Bereich Umwelt und Klima“: Sie „sieht eine unvoreingenommene Entscheidungsfindung in den einzelnen Bundesministerien gewährleistet. Mit Blick auf die Themensetzung des Koalitionsvertrages und andere Politikbereiche wird die Berücksichtigung der Expertise von Vertretern aus den Bereichen Umwelt- und Klimaschutz als sachgerecht angesehen.“ Und weiter: „Die Partizipation zivilgesellschaftlicher Verbände und Organisationen, Bürgerbeteiligungen, Verbändeanhörungen und nicht zuletzt das Einholen von Meinungen oder externen Sachverstandes auf politischer Ebene sind Dialogprozesse welche zu einer sachgerechten und objektiven Meinungsbildung beitragen können.“

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