Im Jahr 2014 lag der Anteil von Ausländern an Tätern von Gruppenvergewaltigungen bei 37 Prozent. 2015 stieg er auf 46 Prozent an. Im vergangenen Jahr lag er bei 50 Prozent. Gleichzeitig lag der Anteil von Ausländern an der Bevölkerung zwischen 9,3 und 13,1 Prozent. Das geht aus einer Anfrage hervor, die Stephan Brandner und Martin Hess (beide AfD) an den Bundestag gestellt haben. Sie wollten von der Bundesregierung die Gründe dazu wissen.
Die Bundesregierung zitiert in der Antwort einen vier Jahre alten Bericht des BKA. Darin heißt es, die Zahl der von der Polizei ermittelten Tatverdächtigen sei nicht repräsentativ, denn das Dunkelfeld sei hoch. Dann folgt die abenteuerliche Theorie: „Es ist daher möglich, dass ausländische Tatverdächtige sich in der Polizeilichen Kriminalstatistik deswegen besonders häufig finden, weil sie beispielsweise wesentlich wahrscheinlicher angezeigt werden.“
Warum werden ausländiche Tatverdächtige wahrscheinlicher angezeigt? Und das gleich „wesentlich“. Sind die Opfer Rassisten? Oder die Polizisten? Nehmen Staatsanwälte keine Anzeigen gegen in Massen vergewaltigende Deutsche an? Das beantwortet die Bundesregierung nicht. Sie kleidet ihre verwegene Theorie ja auch in ein „Es ist daher möglich…“ ein. Was sie weiß, glaubt die Bundesregierung nur, weil sie etwas anderes nicht glauben will. Zudem weiß die Bundesregierung nicht, warum in der Statistik häufig türkische, syrische und afghanische Täter zum Opfer einer rassistischen Anzeigepraxis werden.
Aber es gibt auch Dinge, die die Bundesregierung weiß: „Selbst wenn tatsächlich die Täter beziehungsweise Täterinnen gemeinschaftlich begangener Vergewaltigungen besonders häufig keine deutsche Staatsangehörigkeit haben, darf dies nicht damit gleichgesetzt werden, dass die Herkunft die Tat begründet.“ Die Auffälligkeit komme wahrscheinlich daher, dass Ausländer unter Armen und Jugendlichen stark vertreten seien und diese Gruppen besonders anfällig für Straftaten seien.
Aktuell sorgt eine Gruppenvergewaltigung auf Mallorca für Schlagzeilen.