Das Kabinett hat in seiner Sitzung beschlossen, die „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung“ aufzuheben. Sie endet am kommenden Donnerstag zeitgleich mit der Maskenpflicht in Zügen des Fernverkehrs. Obwohl die Pflicht nun endet, habe sie viel gebracht, meint Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD): „Die Corona-Arbeitsschutzverordnung hat in der Vergangenheit und insbesondere in den Hochphasen der Pandemie wichtige Dienste geleistet. Dank der umfangreichen Schutzmaßnahmen konnten Ansteckungen im Betrieb verhindert und Arbeits- und Produktionsausfälle vermieden werden.“
Zu der jüngsten Aussage des Ministers steht eine fünf Tage alte Meldung der Krankenkasse DAK-Gesundheit im Widerspruch. Sie berichtet, dass der Krankenstand im vergangenen Jahr so hoch war wie noch nie. Allein im vergangenen Jahr sei der Krankenstand um 38 Prozent angestiegen. Bei den Atemwegserkrankungen waren es demnach sogar 172 Prozent – trotz der Arbeitsschutzverordnung.
Aufheben will Heil die Verordnung aber aus einem anderen Grund: „Angesichts der Tatsache, dass durch die zunehmende Immunität in der Bevölkerung die Anzahl der Neuerkrankungen stark fällt, sind bundesweit einheitliche Vorgaben zum betrieblichen Infektionsschutz nicht mehr nötig.“ Das Arbeitsministerium veröffentlicht aber Tipps, die Betriebe freiwillig im Sinne des Gesundheitsschutzes umsetzen können. Dazu gehört richtiges Lüften.