Der Bundesrat hat das vom Bundestag beschlossene „Bürgergeld“ nicht durchgewunken. Bayern hat dagegen gestimmt. Länder, in denen die CDU an der Regierung beteiligt ist, haben sich enthalten. Das gilt im Bundesrat bei zustimmungspflichtigen Gesetzen faktisch als Nein-Stimme. Für Gegner der Leistung, die das alte Hartz IV ablösen soll, ist das aber nur ein bedingter Grund zum Feiern: Die Union betreibt mit dem „Bürgergeld“ eher Symbolpolitik.
Bis zu 150.000 Euro können Empfänger von Bürgergeld behalten. Auch soll es für die Sachbearbeiter der Jobcenter schwerer werden, Sanktionen zu verhängen. Etwa wenn ein Langzeitarbeitsloser sich weigert, an einer Weiterbildung teilzunehmen. Die Union nennt weder eine konkrete Summe, wie hoch nach ihrer Meinung das Schonvermögen sein soll; noch sagt sie, wie sie sich künftig die Sanktionen vorstellt. Ihre Vertreter bleiben im Vagen: Das Bürgergeld sei „das falsche Signal zur falschen Zeit“, sagt etwa der bayerische Minister für Bundesangelegenheiten, Florian Herrmann (CSU).
Symbolpolitik statt inhaltlicher Auseinandersetzung. Das ist der Blick der Union auf das Bürgergeld. Auch weil sich ihre Parteichefs Friedrich Merz (CDU) und Markus Söder (CSU) in der Konzeption übergangen gefühlt haben. Jetzt haben sie Muskeln gezeigt und den Arbeitsminister der SPD, Hubertus Heil, in den Vermittlungsausschuss gezwungen.
In diesem Vermittlungsausschuss zeichnen sich aber die Kompromisslinien bereits ab. Heil und die Ampel werden der Union beim Schonvermögen entgegenkommen. Vielleicht geht das runter auf 120.000 Euro oder auf symbolische 99.999 Euro. Zudem wird es leichte Verschärfungen bei den Sanktionen geben: vielleicht eine schnellere Möglichkeit, Sanktionen zu verhängen, und eine etwas schärfer ausfallende Sanktion dort. Nur wenn Ampel und Union bis Ende des Monats keinen Kompromiss dieser Art finden, ist das Bürgergeld gescheitert – zumindest seine Einführung zum neuen Jahr.