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TE-Exklusiv

Bundeskanzleramt: Keine Wortlautprotokolle zu Corona-Konferenzen

Die RKI-Files haben die Frage aufgeworfen: Wie mit der Corona-Aufarbeitung fortfahren? Ein Schlüssel sind dabei die Videokonferenzen zwischen Bund und Ländern, auf denen die Maßnahmen beschlossen wurden. Auf TE-Anfrage zum Verbleib der MPK-Protokolle gibt das Kanzleramt eine überraschende Antwort.

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und der Regierende Bürgermeister von Berlin, Michael Müller (SPD), sitzen zu Beginn der Videokonferenz mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder zusammen (3. März 2021).

picture alliance/dpa/Bundesregierung | Guido Bergmann

Folgen auf die RKI-Files als nächstes die MPK-Files? Ein Kennzeichen der ungeschwärzten RKI-Protokolle war, dass die Wissenschaft der Politik folgte. Der eigentliche Ball liegt also bei der Exekutive. Die hatte in Form von Videokonferenzen zwischen Bund und Ländern über mehrere Jahre und über zwei Legislaturen hinweg die Corona-Maßnahmen in Deutschland beschlossen.

Wer also hat bei den digitalen Ministerpräsidentenkonferenzen den Hardliner gespielt? Wer wollte abschwächen? Immer wieder haben Medien in der Corona-Zeit Zitate aus den Videokonferenzen durchgestochen. Ein vollumfängliches Bild könnten jedoch nur die Protokolle der Sitzungen bieten – nicht zuletzt auch aus dem Interesse der historischen Rekonstruktion der Abläufe heraus, ganz ab von politischen Implikationen.

TE hat deswegen das Bundeskanzleramt angefragt, ob die Protokolle der Videokonferenzen öffentlich einsehbar sind, und wenn nicht, aus welchen Gründen.

Die Antwort lautete überraschenderweise: Solche Protokolle existieren nicht.

Ein Regierungssprecher erklärte gegenüber TE:

„Das Ergebnis der Besprechungen der Regierungschefinnen und Regierungschefs von Bund und Ländern wird und wurde auch während der Corona-Zeit durch eine zeitnahe Veröffentlichung von gemeinsam gefassten Beschlüssen transparent gemacht. Wortlaut-Protokolle wurden weder in der vorhergehenden noch in dieser Legislaturperiode gefertigt.“

Auch von Länderseite würden zu den länderinternen MPKs keine Wortlautprotokolle angefertigt.

Spekulationen, was bei den Videokonferenzen besprochen sein könnte, und ob es in Zukunft eine historische Aufklärung über die Vorgänge geben könnte, erledigen sich damit. Die Bundesregierung sieht mit den veröffentlichten Beschlüssen ihre Dokumentarpflicht erfüllt.

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