Man darf sich die Szene so vorstellen, auch wenn sie derzeit eher selten stattfindet: Abschiebeflug nach Irgendwohin. Bundespolizisten führen die rechtskräftig abgelehnten, auch nicht mehr geduldeten Asylbewerber ins Flugzeug. Vielleicht sind auch einige verurteilte Straftäter unter ihnen. Kurz darauf verlassen die Beamten die Kabine. Die Türen schließen sich. Der Moment ist da. Nun sollen die Migranten aufspringen, „direkt zu den Pilot*innen gehen“ und auf einem Gespräch bestehen. „Erklärt, dass Ihr nicht fliegen wollt und, dass sie den Transport nicht durchführen sollen. Wenn die Pilot*innen trotzdem den Transport erzwingen wollen, droht ihnen mit einer Anzeige.“
Man könne auch erklären, dass „die Vereinigungen der Pilot*innen raten, solche Zwangstransporte zu verweigern“ – gemeint ist der Pilotenverband Cockpit, der angeblich darauf hinweist, dass solche Flüge auf „freiwilliger“ Basis geschehen müssen. Sonst könne der Pilot verklagt werden. Nun ist in der Tat nicht mehr auszuschließen, dass das deutsche Rechtssystem auch solche Kapriolen schlägt. Und die werden von interessierter Seite natürlich gerne ausgenutzt.
Weiter geht es so: „Erklärt klar und deutlich, dass Ihr nicht freiwillig fliegt und Euch notfalls wehren werdet. (…) Ihr solltet betonen, dass dieser Zwangstransport keinen sicheren Flug ermöglichen wird, und ihr solltet euch auf keinen Fall hinsetzen und anschnallen, sondern stehen bleiben.“ Mit einiger Sicherheit würde daraufhin jeder Pilot aufgeben, wie es heißt.
Ratgeberseite in neun Sprachen
Ist das schon die Erklärung für die geringe Abschiebe-Performance von Bund und Ländern? Vielleicht. Die Handlungsanweisung stammt aus dem „Infoblatt: Abschiebung verhindern“ einer Anti-Abschiebungsgruppe, die laut Junger Freiheit mit der linksradikalen Szene in Frankfurt verbandelt ist. Und auf diese schon sehr spezielle Seite verweist auch ein Projekt, das laut nun bestätigten Informationen auch offiziell von der Bundesregierung mitfinanziert wird. Es handelt sich um das sogenannte „Handbook Germany“: Deutschland zum In-die-Tasche-Stecken quasi, Handbuchwissen zum Migrationsrecht für Neuangekommene.
Zudem wird darüber informiert, was man tun kann, wenn der Asylantrag abgelehnt wurde. Er kann klagen und allein dadurch schon einen Aufschub seiner Abschiebung erwirken. Er kann verschiedene Folge- oder Härtefallanträge stellen, auf eine Duldung oder auf Kirchenasyl setzen. Schon diese handbuchartige Zusammenfassung kommt dem abgelehnten Asylbewerber sehr entgegen, fordert ihn quasi dazu auf, seine Rechte voll auszureizen.
Dass diese von Deutschland eingeräumten Rechte sehr weitgehend in Anspruch genommen werden, ist seit langem bekannt. Nicht zuletzt haben sich „Neben-Regierungsorganisationen“ (NRO oder NGO) und Anwaltskanzleien darauf spezialisiert, hier ihre Dienste anzubieten. Die Seite gibt es neben der deutschen Version auch vollständig ins Arabische, Englische, Französische, Paschtunische, Persische, Russische, Türkische und Ukrainische übersetzt.
Das Innenministerium rät
Am meisten Aufsehen erregte der Anti-Abschiebungs-Ratgeber der von Bund und EU finanzierten Seite. Denn dort heißt es auf die Frage „Was kann ich tun, wenn ich abgeschoben werde?“ wiederum: „Rufen Sie Ihre Anwaltskanzlei an und informieren Sie eine Beratungsstelle oder Initiative.“ Informationen, wo man solche findet, sind verlinkt. Die abzuschiebenden Migranten sollen Rechtsberatung in Anspruch nehmen, Nachbarn oder Unterkunftsmitarbeiter um Hilfe bitten. „Damit Ihnen Nachbar*innen oder Mitarbeiter*innen der Unterkunft helfen können, müssen Sie ihnen eine Vollmacht ausstellen, mit der sie eine Anwaltskanzlei für Sie beauftragen oder einen Eilantrag auf vorläufigen Stopp der Abschiebung beim Verwaltungsgericht für Sie stellen können.“
Vermittelt haben dürfte all diese Fördermittel aber das SPD-geführte Bundesinnenministerium und seine Beauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration, Reem Alabali-Radovan (SPD). Umgesetzt wurde das Projekt offenbar von den „Neuen deutschen Medienmacher*innen“ – jener auf Diversität abzielenden Journalistengruppe, die einst Ferda Ataman, nun Antidiskriminierungsbeauftragte der Bundesregierung, anführte. Es ist ein Projekt, hinter dem diese Bundesregierung voll und ganz zu stehen scheint.
Auch Solinger Attentäter nutzte ein solches Schlupfloch
Verlinkt wird dann auch die Seite jener Anti-Abschiebungs-Organisation, die nach dem Motto „Abschiebungen stoppen. Bleiberecht für alle“ handelt. Daneben kooperiert sie mit der sogenannten „Abschiebebeobachtung“, die an deutschen Flughäfen offenbar meist von Mitgliedern der Diakonie und Caritas betrieben wird und dabei auf der Suche nach „Verstößen der Bundespolizei“ ist. Im oben zitierten Infoblatt empfiehlt diese Organisation den abzuschiebenden Ausländern, sich im Flugzeug auf den Boden zu werfen, laut zu schreien oder den Piloten mit einer Anzeige zu drohen, wenn sie den Abschiebeflug durchführen. Das ist mindestens ein originelles Verständnis von „Integration“, das auch die verlinkende Handbook-Seite damit beweist.
Detailliert wird auch über die sogenannten Dublin-Abschiebungen innerhalb der Europäischen Union informiert. Hier gebe es „eine Überstellungsfrist (in der Regel von 6 Monaten)“, die „den Widerstand gegen Dublin-Abschiebungen besonders empfehlenswert“ macht. Wenn dieses halbe Jahr endet, geht die Asylprüfungspflicht auf Deutschland über. Von einem solchen Schlupfloch machte auch der Solinger Attentäter Gebrauch, der eigentlich nach Bulgarien abgeschoben werden sollte und stattdessen aus einem radikal-islamischen Motiv heraus drei Deutsche auf einem Stadtfest ermordete und fünf andere Personen verletzte.
Am Ende gibt es auf der Handbook-Germany-Seite noch eine besondere Information, die jedem Abschiebling gefallen wird: „Bitte beachten Sie: Wenn Sie abgeschoben werden und Sie kein Bargeld dabeihaben, muss die Polizei Ihnen ein wenig Bargeld aushändigen.“ Die Mengenangabe „ein wenig“ ist dabei natürlich auslegbar. Aber kaum jemand wäre darauf gekommen, dass damit bis zu 1000 Euro Handgeld gemeint sein könnten.