Tichys Einblick
Zwei Jahre Haft auf Bewährung

Bundesgerichtshof entscheidet gegen Richter Christian Dettmar

Mit Verweis auf das Kindeswohl hatte Richter Christian Dettmar die Maskenpflicht an zwei Schulen aufgehoben – dafür wurde ihm nun der Prozess gemacht. Er verliert Beamtenstatus und Pension, obwohl die Aufarbeitung der Pandemie bereits jetzt deutlich macht, wie unsinnig diese Maßnahme war. Das Corona-Unrecht setzt sich fort.

IMAGO / imagebroker

Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat heute Nachmittag die Revision des Weimarer Familienrichters Christian Dettmar als „unbegründet“ verworfen. Damit gilt das Urteil des Landgerichts Erfurt vom 23. August 2023. Das hatte Dettmar zu zwei Jahren Haft verurteilt. Sie wird zur Bewährung ausgesetzt.

Damit muss Christian Dettmar nicht in Haft, verliert aber seinen Beamtenstatus ebenso wie seine Pension. Wer laut Beamtenrecht zu zwölf Monaten Freiheitsstrafe oder mehr verurteilt wird, verliert automatisch den Status eines Beamten und damit auch das Anrecht auf eine staatliche Pension, selbst wenn die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird. Damit vernichten die Richter in Karlsruhe den Familienvater beruflich und wirtschaftlich.

Die Staatsanwaltschaft hatte in Erfurt sogar für drei Jahre ohne Bewährung plädiert, Dettmars Verteidiger einen Freispruch gefordert.

Neuer Fall
Corona: wieder Soldat wegen verweigerter Impfung im Gefängnis
Dettmar hatte als Familienrichter im April 2021 während der sogenannten „Corona-Pandemie“ die Maskenpflicht an zwei Schulen aufgehoben und dies mit Gefährdung des Kindeswohls begründet. Er untersagte mit einer einstweiligen Anordnung den Schulleitungen und Lehrkräften zweier Schulen die Durchführung einzelner Corona-Maßnahmen. Dettmar sah das Kindeswohl durch das Maskentragen, das Einhalten von Mindestabständen und das Durchführen von Corona-Schnelltests gefährdet.

Diese Entscheidung sorgte bundesweit für Schlagzeilen und führte zu Hausdurchsuchungen bei Dettmar und mindestens acht weiteren Personen seines Umkreises. Viele sahen darin einen Eingriff in die richterliche Unabhängigkeit. Familienrichter seien dafür nicht zuständig, so die Staatsanwaltschaft, er wurde wegen Rechtsbeugung vor Gericht gestellt. Das Landgericht Erfurt verurteilte daraufhin Dettmar im August 2023 wegen Rechtsbeugung zu der zweijährigen Freiheitsstrafe mit Bewährung.

Die Staatsanwaltschaft forderte eine dreijährige Haftstrafe ohne Bewährung, während Dettmars Verteidigung einen Freispruch verlangte. Dettmars Verteidiger Gerhard Strate kündigte unmittelbar nach der Urteilsverkündung an, Revision einlegen zu wollen.

Dettmar hatte am ersten Verhandlungstag in Karlsruhe erklärt, dass er kein Recht verletzt habe. Seine Verteidiger argumentierten mit dem staatlichen Wächteramt über das Kindeswohl.

Corona-Aufarbeitung ist notwendig
Zu den Opfern der Corona-Politik gehörten vor allem Kinder und Jugendliche
Christian Dettmar hatte es gewagt, sich gegen eine unsinnige Vorgabe der Regierung zu wenden. Mit Hilfe der sogenannten „Infektionsschutzmaßnahmen“ zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 sollten bizarre Maßnahmen gegenüber den dort unterrichteten Kindern durchgesetzt werden. Heute sind die schlimmen Folgen bei vielen Kindern und Jugendlichen zu sehen.

Karlsruhe zeigt: Immer noch sieht es eine Justiz als ihre Hauptaufgabe an, die Reihen des Staates fest geschlossen zu halten und gegen jede Kritik an den Corona-Maßnahmen und vor allem am Impfzwang zu verteidigen. Zu groß ist die Angst vor den Folgen, wenn die fürchterlichen Auswirkungen jener staatlichen Coronapolitik genauer unter die Lupe genommen werden.
„Der Angeklagte handelte zum Vorteil der das Kindesschutzverfahren anregenden Eltern und zum Nachteil des Freistaats Thüringen“, heißt es jetzt vom Bundesgerichtshof. Peinlicher geht es nicht. Das Kindeswohl und das der Eltern spielt keine Rolle.

Niemand steht vor Gericht, der für die massiven gesundheitlichen Schäden verantwortlich ist, die durch Impfung und Lockdowns entstanden sind. Ganz zu schweigen von den horrenden Milliardenbeträgen, die der Impfindustrie unter dubiosen Umständen zugeflossen sind.
Bisher jedenfalls.

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