Tichys Einblick
Nähe zum russischen Regime

Bundesamt warnt vor dem Einsatz von Kaspersky-Virenschutzprodukten

Das russische IT- und Virenschutzunternehmen Kaspersky könne, heißt es von der Bundesregierung, von der russischen Regierung gezwungen werden, Cyber-Operationen durchzuführen.

Eugene Kaspersky

IMAGO / ITAR-TASS

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) warnt nach §7 BSI-Gesetz vor dem Einsatz von Virenschutzsoftware des russischen Herstellers Kaspersky. Es empfiehlt, Anwendungen aus dem Portfolio von Virenschutzsoftware des Unternehmens Kaspersky durch alternative Produkte zu ersetzen.

In einer Pressemitteilung heißt es:

„Antivirensoftware, einschließlich der damit verbundenen echtzeitfähigen Clouddienste, verfügt über weitreichende Systemberechtigungen und muss systembedingt (zumindest für Aktualisierungen) eine dauerhafte, verschlüsselte und nicht prüfbare Verbindung zu Servern des Herstellers unterhalten. Daher ist Vertrauen in die Zuverlässigkeit und den Eigenschutz eines Herstellers sowie seiner authentischen Handlungsfähigkeit entscheidend für den sicheren Einsatz solcher Systeme. Wenn Zweifel an der Zuverlässigkeit des Herstellers bestehen, birgt Virenschutzsoftware ein besonderes Risiko für eine zu schützende IT-Infrastruktur.

Das Vorgehen militärischer und/oder nachrichtendienstlicher Kräfte in Russland sowie die im Zuge des aktuellen kriegerischen Konflikts von russischer Seite ausgesprochenen Drohungen gegen die EU, die Nato und die Bundesrepublik Deutschland sind mit einem erheblichen Risiko eines erfolgreichen IT-Angriffs verbunden. Ein russischer IT-Hersteller kann selbst offensive Operationen durchführen, gegen seinen Willen gezwungen werden, Zielsysteme anzugreifen, oder selbst als Opfer einer Cyber-Operation ohne seine Kenntnis ausspioniert oder als Werkzeug für Angriffe gegen seine eigenen Kunden missbraucht werden.

Alle Nutzerinnen und Nutzer der Virenschutzsoftware können von solchen Operationen betroffen sein. Unternehmen und Behörden mit besonderen Sicherheitsinteressen und Betreiber Kritischer Infrastrukturen sind in besonderem Maße gefährdet. Sie haben die Möglichkeit, sich vom BSI oder von den zuständigen Verfassungsschutzbehörden beraten zu lassen.“

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