„Thüringen braucht einen Demokratie-Neustart“, plädieren Ute Bergner und Andreas Schmidt. Sie sind die Gründer eines Volksbegehrens. Mit diesem wollen sie eine Neuwahl in Thüringen ermöglichen. Sie wollen, dass alle Macht wieder vom Volke ausgehe. In dem Volksbegehren sehen sie die „einzige Möglichkeit direkter Volksdemokratie außerhalb der Wahlen“. So wie es bereits in einigen Bundesländern möglich ist: Berlin, Bremen, Bayern, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg. Wenn es nach Bergner und Schmidt geht, sollen die Thüringer ihren „Landtag nicht nur wählen, sondern auch abwählen“ können.
Hintergrund des Volksbegehrens sind die Vorgänge in der konstituierenden Sitzung des thüringischen Landtags vom Februar 2020: Damals wählte der Landtag zuerst mit den Stimmen der AfD den Kandidaten der FDP zum Ministerpräsidenten, Thomas Kemmerich. Daraufhin gab es bundesweiten Protest gegen einen von der AfD mitgewählten Ministerpräsidenten. Schließlich schaltete sich Kanzlerin Angela Merkel (CDU) aus einem Staatsbesuch in Südafrika ein. Sie nannte den Vorgang „unverzeihlich“ und forderte – wider die Verfassung – das Ergebnis solle rückgängig gemacht werden. In Folge dieses Drucks trat Kemmerich zurück und in einem neuen Wahlgang wurde Bodo Ramelow (Linke) mit Duldung der CDU zum Ministerpräsidenten gewählt.
Ramelow und die ihn unterstützenden Parteien kündigten danach Neuwahlen an, um diese Entscheidung von den Bürgern bestätigen zu lassen. Doch dazu kam es nicht. Zuerst verschob der Landtag diese Neuwahl und begründete dies mit der Pandemie. Aber auch danach blieb die Neuwahl aus. Letztlich auch weil sich an der Situation nichts geändert hat, dass Linke und AfD in Umfragen weiterhin über eine Sperr-Majorität verfügen, die CDU aber offiziell nicht mit der Linken koalieren will. Eine Umfrage unter MDR-Zuschauern im April 2022 ergab, dass diese politischen Ereignisse rund um die Landtagswahl das Vertrauen von 68 Prozent der Thüringer Wahlberechtigten schwächte.
Die erste Stufe des Volksbegehrens – mindestens 5000 Stimmen für die Behandlung des Gesetzesentwurfs im Landesparlament zu sammeln – war bereits erfolgreich. 180.000 Unterschriften brauchen Bergner und Schmidt nun, um eine Verfassungsänderung anzustoßen. So wie es die Initiative auf ihrer Internetseite beschreibt, käme ein Gesetzentwurf in den Landtag, mit dem Ziel Artikel 50 der Landesverfassung so zu ändern, dass Volksentscheide über die Auflösung des Landtags möglich werden. Das heißt: Stimmt das Parlament dem Gesetz zu, ist es in Kraft. Stimmt das Parlament nicht zu, gäbe es einen Volksentscheid über das Gesetz.
Die Anmeldung zum Volksbegehren findet sich auf der Seite https://www.volksbegehren-th.de. Teilnehmen können nur in Thüringen Wahlberechtigte.