Tichys Einblick
Neue Sogwirkung durch Ampelgesetz

Das Bürgergeld macht Deutschland noch attraktiver für Migrationswillige

Das neue Bürgergeld ist nicht nur wegen der Missachtung des Abstandsgebots verheerend für die Arbeitsmotivation der hier Lebenden, sondern verstärkt vermutlich auch den Pull-Faktor für die Migrationscommunity weltweit.

IMAGO / Nikita

Die CDU hatte laut ihrem Bundesvorsitzenden keine Einwände gegen die Höhe des neuen Bürgergelds, das ab 1. Januar das Arbeitslosengeld II ablösen soll, gemeinhin „Hartz IV“ genannt. Damit gehen auch sprachlich wichtige Unterscheidungen verloren – denn nicht alle Bürger haben Anspruch auf das „Bürgergeld“. Es wird aber so verkauft, vermutlich um Erwerbslose nicht weiter zu stigmatisieren. Daneben bleibt der Verdacht bestehen, dass zumal die SPD sich durch die neue Benennung, aber auch durch großzügigere Sätze und Konditionen endlich vom Schröder-Erbe der sogenannten „Hartz-Reformen“ freimachen will.

Nun sickern die tatsächlichen Bürgergeldsätze allmählich ins allgemeine Bewusstsein ein und sorgen durchaus für Unruhe, sobald man nur alles durchrechnet und einbezieht. Denn natürlich werden die Leistungsempfänger – insofern ändert sich nichts – auch weiterhin von der Warmmiete freigestellt, solange die Heizkosten sich in einem angemessenen Bereich bewegen. Miete und Heizkostenzuschuss werden als Sonderleistung neben dem Regelsatz ausgezahlt. Und daraus folgte schon bisher, dass sich „Hartzen“ durchaus lohnen kann.

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Das gilt umso mehr angesichts der komfortableren Sätze des kommenden Bürgergelds, die für alle Altersstufen erhöht wurden. So bekamen Alleinstehende bisher einen Regelsatz von 449 Euro im Monat, nun 502 Euro. Ähnlich hoch fällt auch die Differenz beim Satz für den Partner aus, wo nun 451 statt 404 Euro ausgezahlt werden. Auch die Sätze für Kinder der unterschiedlichen Altersklassen wurden proportional um 33 bis 44 Euro erhöht.

Es sind diese Anpassungen der Sätze, die sich zu einem erheblichen Mehrwert summieren können. So werden einem arbeitslosen Paar mit zwei Kindern je nach Alter der Kinder zwischen 1.589 und 1.793 Euro an Bürgergeld zur Verfügung stehen. Spannend werden diese Zahlen, wenn man die ebenfalls vom Amt übernommene Warmmiete hinzuzählt. Addiert man eine angenommene Warmmiete von (konservativ gerechnet) rund 1.000 Euro für die angemessene Wohnungsgröße von 95 Quadratmetern für die vierköpfige Familie, so ergeben sich Gesamtleistungen von rund 2.600 bis 2.800 Euro im Monat.

Bei drei Kindern wachsen diese Bezüge auf mindestens 3.100 bis 3.400 Euro im Monat. Bisher erhielt diese Familie ohne eigenes Einkommen, bei gleichbleibenden Miet- und Heizungskosten, zwischen 2.900 und 3.100 Euro vom Amt. Die aktuelle Dynamik bei Mieten und Heizkosten lässt hier viel Spielraum nach oben.

Entscheidend: Welches Signal wird an Migrationswillige gesandt?

Neu ist zudem, dass auch Raten für die Abzahlung eines Eigenheims, also einer Eigentumswohnung oder eines Hauses, ab 1. Januar in unbegrenzter Höhe vom Amt übernommen werden. Das gilt für die Karenzzeit der ersten beiden Jahre Bürgergeldbezug. Auch das erlaubte Vermögen steigt in der Karenzzeit auf 60.000 Euro, danach soll es bei 30.000 Euro liegen. Auch die Union kritisiert ähnlich wie die AfD, dass das Bürgergeld die Motivation zu arbeiten senkt.

Dass auch Asylbewerber ab 1. Januar Anspruch auf das neue Bürgergeld hätten, wie vereinzelt behauptet wird, ist zwar nicht richtig. Aber Forderungen in diese Richtung werden schon heute offen von NGOs wie den diversen „Landesflüchtlingsräten“ und Pro Asyl gestellt. Das Bürgergeld-Gesetz sei „diskriminierend“, weil daneben das Asylbewerberleistungsgesetz weiter gelte. Angenommene Asylbewerber haben allerdings ebenso wie alle anderen Einwohner Deutschlands Anrecht auf das „Bürgergeld“. Schon heute nähert sich der Anteil der Ausländer an der Gesamtzahl der Erwerbslosen den 50 Prozent. Das bedeutet, fast jeder zweite Hartz-IV- und künftige Bürgergeldbezieher hat nicht die deutsche Staatsbürgerschaft. Die ebenso zugewanderten, aber eingebürgerten Leistungsempfänger sind sicher nicht in dieser Zahl enthalten.

Häufig (und teilweise zu Recht) beherrscht die Frage die Diskussion, ob ein Bundesbewohner mit Arbeit oder Bürgergeld besser dasteht. Dabei ist auch der zu fordernde Abstand zwischen Einkünften durch Arbeit oder durch das Amt (Abstandsgebot) ein Thema. Für die Migrationsdebatte ist das aber nicht einmal die wesentliche Frage. Vielmehr muss es hier darum gehen, ob ein Zuwanderer in Deutschland durch Hartz IV oder bald Bürgergeld einen weitaus höheren Lebensstandard hat als in seiner Heimat, die in vielen Fällen ja frei von Krieg und politischer Verfolgung ist, also keinen anderen Migrationsgrund vorgibt als – eben – die wirtschaftliche Verbesserung.

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