Das Verbot der Nutzung elektrischer Laubbläser dürfte wohl noch am ehesten von den meisten Schweizern als hinnehmbar betrachtet werden, vielleicht auch noch die Abschaltung von „Warmwasser in öffentlichen Toilettenanlagen“. Doch der Verzicht aufs eigene Auto vielleicht schon weniger.
Es ist bislang nur ein Entwurf einer Verordnung des Schweizer Bundesrates (also der nationalen Regierung). Aber viele der möglichen Verbote in dieser „Verordnung über Beschränkungen und Verbote der Verwendung elektrischer Energie“ für den Fall, dass der Strom in der Schweiz knapp wird, haben es in sich. Und sie machen deutlich, wie sehr elektrizitätsabhängig der gesamte Alltag ist. Im Rahmen von vier „Eskalationsschritten“ soll beispielsweise die Betriebstemperatur von Waschmaschinen oder Kühlschränken schon im ersten Schritt begrenzt und der Betrieb von Saunen und Dampfbädern im privaten Bereich ganz untersagt werden.
Stark eingeschränkt kann nach den Plänen der Regierung in Bern aber auch der Autoverkehr werden. Das Tempolimit von 120 km/h auf Schweizer Autobahnen soll auf 100 km/h herabgesetzt werden können. Vor allem aber: Für E-Autos soll bei Strommangellage ein eingeschränktes Fahrverbot gelten: „Die private Nutzung von Elektroautos ist nur für zwingend notwendige Fahrten gestattet (z.B. Berufsausübung, Einkäufe, Arztbesuche, Besuch von religiösen Veranstaltungen, Wahrnehmung von Gerichtsterminen)“, heißt es in dem Entwurf. Ein solches Fahrverbot soll erst ab dem dritten von vier Eskalationsschritten gelten.
In der Schweiz wird wie in Deutschland der Verkauf von E-Autos politisch forciert. Medienberichten zufolge gibt es in der Schweiz rund 110.000 Fahrer von E-Autos. Dementsprechend heikel könnte die Signalwirkung der Verordnung sein: Zusätzlich zur Sorge um die geringere Reichweite käme für potenzielle E-Auto-Käufer nun also noch die Sorge hinzu, den Wagen im Winter womöglich gar nicht nutzen zu dürfen.
Dass die Importeursvereinigung „Auto Schweiz“ ihren Widerstand angekündigt hat, überrascht nicht. Der Strombedarf der E-Autos in der Schweiz habe 2021 nur 0,4 Prozent am Gesamtbedarf betragen, behauptet der Geschäftsführer Andreas Burgener gegenüber der Boulevardzeitung „Blick“. Die Verordnung ist noch nicht beschlossen, durchläuft im Dezember das Abstimmungsverfahren.
Eine Anfrage von Focus-Online bei den deutschen Ministerien für Wirtschaft (Robert Habeck) und Verkehr (Volker Wissing), ob ähnliche Fahrverbote auch in Deutschland möglich wären, wurde von diesen bislang laut Focus-Online nicht beantwortet.