„Kriminalität im Kontext der Zuwanderung“: So nennt das Bundeskriminalamt nüchtern sein neuestes Lagebild. Auf der Grundlage der Polizeilichen Kriminalstatistik 2022 erfasst das BKA damit Flüchtlinge, die im vergangenen Jahr zu uns gekommen sind.
„Zuwanderer“ im Sinne dieser Analyse sind:
- Asylbewerber
- die sogenannten „Schutzberechtigten“
- Ausländer mit Aufenthaltsduldung
- Ausländer ohne Aufenthaltsduldung (die Deutschland also schon hätten verlassen müssen).
Das Ergebnis könnte kaum brisanter sein: Wenn es Gewalt zwischen Flüchtlingen und Deutschen gibt, dann sind im überwältigenden Teil aller Fälle Zuwanderer die Täter und Deutsche die Opfer – und nicht etwa umgekehrt.
Systematisch hat das BKA die Täter-Opfer-Beziehungen für Delikte analysiert, in denen Tatverdächtige ermittelt wurden. Polizeilich gelten diese Fälle als aufgeklärt. Tatsächlich gibt es in diesem untersuchten Bereich – Straftaten gegen das Leben, Körperverletzung, andere sogenannte Rohheitsdelikte – auch nicht allzu oft Freisprüche vor Gericht.
Die Zahl der Taten mit deutschen Opfern und tatverdächtigen Zuwanderern liegt bei 47.923. Das sind satte 18 Prozent mehr als im Jahr zuvor. Demgegenüber gibt es 12.061 Zuwanderer als Opfer von Gewalt mit deutschem Tatverdächtigen.
Es gab 38 deutsche Opfer von Mord bzw. Totschlag mit einem oder mehreren Zuwanderern als Täter. 220-mal hat ein Deutscher einen versuchten Mord oder Totschlag durch einen Zuwanderer überlebt. Umgekehrt wurden laut BKA „89 Zuwanderer Opfer von Taten, an denen mindestens ein Deutscher beteiligt war. Davon wurden fünf Personen Opfer einer vollendeten Tat.“
Die Analyse liefert noch weitere interessante Details. Zum Beispiel werden Zuwanderer, deren Asylantrag abgelehnt wurde oder noch bearbeitet wird, statistisch wesentlich häufiger straffällig als anerkannte Flüchtlinge.
Eine große Rolle spielt auch die Herkunft der Flüchtlinge. Die etwa eine Million Ukrainer haben bei uns ja ohne Asylverfahren automatisch einen sogenannten „Schutztitel“ erhalten und stellen damit ein gutes Drittel aller Zuwanderer (35,3 Prozent), aber nur 6,5 Prozent der tatverdächtigen Flüchtlinge bei Gewalttaten.
Bei den Zuwanderern aus dem Maghreb verhält es sich genau entgegengesetzt (das schreibt das BKA wörtlich so). Algerien, Marokkaner und Tunesier stellen 0,6 Prozent aller Flüchtlinge, aber 8,5 Prozent aller tatverdächtigen Zuwanderer.
Insgesamt waren im vergangenen Jahr von den 1,92 Millionen Tatverdächtigen 612.000 Ausländer – das sind 31,9 Prozent. Dort mitgezählt sind 143.000 Flüchtlinge gemäß der BKA-Definition (7,4 Prozent). Damit setzt sich der klare Trend aus den Vorjahren fort: Nicht-Deutsche werden anteilmäßig viel öfter kriminell als Deutsche.
Tatverdächtige Doppelstaatler werden übrigens immer nur als „deutsch“ gezählt. Anerkannte Flüchtlinge, die eingebürgert werden, dürfen bei uns ja ihre alte Staatsangehörigkeit behalten. Das gilt vor allem für sehr viele Türken und Syrer. Und die Ampel will das bald generell allen eingebürgerten Ausländern ermöglichen.
Experten weisen deshalb darauf hin, dass die Statistik sogar noch verzerrt ist: zugunsten der Flüchtlinge.