Teilerfolg in der Sache geschwärzte Protokolle des Corona-Expertenrats. Das Berliner Verwaltungsgericht entschied, dass das Bundeskanzleramt jene Passagen, in denen Informationen über die Wirksamkeit von Impfstoffen und Medikamenten enthalten sind, entschwärzen muss, und gab somit dem Kläger, dem Frankfurter Arzt Christian Haffner, Recht.
Das Gericht argumentierte seinen Beschluss mit der Tatsache, dass das Bundeskanzleramt nicht überzeugend darlegen konnte, dass die Offenlegung der Passagen über die Impfstoffe „den fairen Wettbewerb des Staates als Teilnehmer am Privatrechtsverkehr und am Wirtschaftsleben beeinträchtigen“ würde.
Bislang ungeklärt bleibt die Frage, ob auch die geschwärzten Namen von Experten aufgedeckt werden sollen, da, laut Gericht, die Kenntnis der Namen zur Bewertung der Debatte nicht nötig sei. Die Anwälte der Regierung hatten plädiert, dass dann eine „Gefahr für Leib und Leben“ der Experten bestünde.
Diese Argumentation wies das Gericht allerdings zurück. „Das Vorbringen der Beklagten, […] es bestehe eine erhebliche Gewaltbereitschaft in Teilen der Reichsbürger- und Querdenkerszene, ist zu abstrakt und weist keinen Bezug zu den streitbefangenen Informationen auf.“
Stattdessen soll nun in einem Drittbeteiligungsverfahren geklärt werden, inwiefern die betroffenen Experten überhaupt auf der Schwärzung ihrer Namen bestehen. Allerdings betonte das Gericht in seinem Urteil, dass dem Geheimhaltungsinteresse der Experten „erhebliches Gewicht“ zukomme, sodass die Offenlegung der Namen wohl nur auf freiwilliger Basis zustande kommen wird.
„Die Einschätzung der Beklagten, die Offenlegung der begehrten Informationen könne nachteilige Auswirkungen auf die Beziehungen zur Volksrepublik China haben, ist – gemessen an den engen Grenzen der verwaltungsgerichtlichen Prüfung – nicht zu beanstanden. Sie ist plausibel und nachvollziehbar“, so das Urteil des Gerichts.
Ob die Causa damit beigelegt ist, darf bezweifelt werden. Der Kläger Christian Haffner kündigte bereits an, in die nächste Instanz ziehen zu wollen, da es, aus seiner Sicht, wichtig sei, „wer die Gäste waren, die gehört wurden“. Auch die „Passage über den Ursprung des Coronavirus und über die Einschätzung zu China sind von öffentlichem Interesse“. Ob das Bundeskanzleramt Rechtsmittel einlegt, war zum Zeitpunkt dieser Meldung noch unbekannt.