Tichys Einblick
Urteil sorgt für Empörung

Bewährungsstrafe für Vergewaltigung eines elfjährigen Mädchens

Ein Afghane, der ein elfjähriges Mädchen vergewaltigt hatte, wurde zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Der minderjährige Täter kam im Zuge der Flüchtlingswelle nach Deutschland. Die Zahl der Vergewaltigungen und Gruppenvergewaltigungen steigt besorgniserregend an.

IMAGO / Panthermedia

In Neustrelitz wurde ein afghanischer Vergewaltiger gerade einmal zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt und läuft damit wieder frei herum. Der selbst erst sechzehnjährige Täter hatte vor einem halben Jahr im Schlosspark ein elfjähriges Mädchen vergewaltigt. Vor sechs Monaten soll der Täter sein Opfer kennengelernt haben, direkt einen Tag später soll es zur Vergewaltigung gekommen sein.

Der Täter kam im Zuge der Flüchtlingswelle aus Afghanistan nach Deutschland. Sein Alter und Herkunft konnten damals aufgrund fehlender Unterlagen und widersprüchlicher Aussagen seinerseits nicht genau festgestellt werden. Ein Gutachten des Amtsgerichtes musste nun sein echtes Alter prüfen. Das Urteil ruft Empörung und Unverständnis hervor: Immerhin fällt der Tatbestand Vergewaltigung unter den Bestand einer schweren Sexualstraftat und wird mit mindestens zwei Jahren Haft bestraft.

Doch das ist nicht der erste Fall, in dem ein Vergewaltigungstäter mit Bewährung davonkommt. Strafverteidiger Burkhard Benecken sagte der Bild: „Ein Schuldspruch wie dieser ist in solchen Fällen nicht ungewöhnlich. In der Altersstruktur ist dieses milde Urteil nicht ungewöhnlich“. Weiter steht in dem Beitrag: „Tatsächlich wurde auch der aus Afghanistan geflüchtete Khodai R. (23) im vergangenen Jahr zu zwei Bewährungsstrafen verurteilt. Im September 2018 hatte R. mit zwei Komplizen ein Mädchen (11) vergewaltigt. Abscheulich: Nur einen Monat vor Beginn seines Prozesses verging er sich im Februar 2020 an einer schlafenden 13-Jährigen.“

Solche Urteile stehen in krassem Gegensatz zum Anstieg der Vergewaltigungen in Deutschland, insbesondere der Gruppenvergewaltigungen. Allein im Jahr 2020 zählte das Bundeskriminalamt 704 Strafverfahren wegen Gruppenvergewaltigung, und in den Vorjahren waren es nur sehr geringfügig weniger Vorfälle dieser Art: 2019 wurden 710 und 2018 insgesamt 659 solcher im internationalen Sprachgebrauch von Soziologen als “Gang Rape” bezeichneten Verbrechen gemeldet. Über eine potenzielle Dunkelziffer lässt sich nur mutmaßen.

Die Datenbank des deutschen Bundeskriminalamts bringt aber noch weitere brisante Fakten zu Tage: Demnach hatte jeder zweite Tatverdächtige in diesen Fällen keine deutsche Staatsangehörigkeit, und viele kamen aus islamischen Ländern wie Afghanistan, Syrien oder dem Irak. Gemessen an ihrem im Vergleich geringen Bevölkerungsanteil sind hier Afghanen als Täter überproportional stark vertreten: Im Jahr 2018 waren sechs Prozent der Tatverdächtigen Afghanen, obwohl sie damals nur 0,3 Prozent der deutschen Gesamtbevölkerung ausmachten. Auch die Zahlen von Vergewaltigungen generell stiegen die letzten vier Jahre kontinuierlich. Waren es 2015 noch 8,6 Fälle von Vergewaltigung oder sexueller Nötigung, waren es 2021 knapp 12 pro 100.000.

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