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Beschlussvorlage zum Corona-Gipfel: Schallende Ohrfeige für Lauterbach, vage „Öffnungsperspektive“

In der Beschlussvorlage für den Corona-Gipfel am Montag wird Gesundheitsminister Lauterbach indirekt, aber sehr deutlich für sein Vorgehen bei der Definition des Genesenenstatus gerügt. Lesen Sie hier die Beschlussvorlage.

Bundeskanzler Olaf Scholz und Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach am 11. Dezember 2021 in Berlin

IMAGO / photothek

Am Montag kommen Bund und Länder erneut zum Corona-Gipfel zusammen. Business as usual: In der TE vorliegenden Beschlussvorlage wird erneut vor einer Überlastung des Gesundheitssystems gewarnt und angekündigt, die bisherigen Maßnahmen beizubehalten. Doch es gibt einige interessante Zeichen, die Olaf Scholz und seine Mitstreiter hier eingebaut haben.

Da wäre zum Ersten die Impfpflicht – das bestimmende Thema dieser Tage. Das Papier sagt dazu schlichtweg: nichts. Gerade jetzt wäre aber ein klares Wort der Ministerpräsidenten zu dieser Maßnahme nötig. Und auch ansonsten werden keine Verschärfungen angesichts der steigenden Inzidenzen angeordnet. Stattdessen ist von einer „Öffnungsperspektive“ die Rede, die man vorlegen wolle. Es heißt:

Mit Zunahme der Grundimmunität in der Bevölkerung gegen SARS-CoV-2-Infektionen und Abnahme der Zahl der Neuinfektionen und der Hospitalisierungsinzidenzen können Schutzmaßnahmen perspektivisch wieder stufenweise zurückgefahren werden.“

Ob hier am Montag tatsächlich substanziell etwas bei herauskommt, ist die Frage. Das Signal ist angesichts von Rekordinzidenzen dennoch eine erste Einsicht.

Der brisanteste Punkt des Papiers ist aber wohl der Absatz zum „Genesenen- und Impfstatus“. Da heißt es:

„Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder begrüßen, dass der Bundesminister für Gesundheit angekündigt hat, dass die nach der geänderten Covid-19-Schutzmaßnahmen-AusnahmenVerordnung (SchAusnahmV) vom Paul-Ehrlich-Institut und Robert-Koch-Institut (RKI) zu treffenden Festlegungen zum Geimpften- und Genesenenstatus aufgrund ihrer erheblichen Reichweite künftig rechtzeitig vor ihrem Inkrafttreten ankündigt und begründet werden.“

Nachdem Bund und Länder die Entscheidung über die Gültigkeit des Genesenenausweises vergangene Woche direkt an das RKI übertrugen, hatte dieses ohne Ankündigung und Absprache die Gültigkeit des Genesenenstatus von sechs auf drei Monate verkürzt.

Die hier im Papier gewählte Formulierung, die Festlegungen sollten „künftig rechtzeitig vor ihrem Inkrafttreten ankündigt und begründet werden“ impliziert, dass sie bisher weder rechtzeitig angekündigt noch ausreichend begründet worden sind.

Die explizite Nennung des Bundesgesundheitsministers in dem Kontext macht die schallende Ohrfeige komplett: Den eigenen Minister öffentlich in der Weise zu kritisieren, wäre in anderen Zeiten ein Rücktrittsgrund gewesen. Heute wird Karl Lauterbach so zumindest angezählt.


Lesen Sie hier die ganze Beschlussvorlage.

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