Ludgera Selting heißt die von der SPD nominierte Präsidentin des Berliner Verfassungsgerichtshofs. Selting fällt am 28. September eine bedeutende Rolle zu. Das Berliner Wahlchaos, in dem manipulierte und verlorene Stimmzettel eine weitaus bedeutendere Rolle spielten, als die etablierten Medien zuerst zugeben wollten, steht dann auf der Tagesordnung. Es ist ein Skandal, den TE von Beginn an begleitet, recherchiert, thematisiert und in die Öffentlichkeit getragen hat.
Auch Selting verbindet etwas mit der Wahl. Nämlich eine – sagen wir – unglückliche Begegnung mit einem Mitarbeiter, der die Protokolle der Berlin-Wahl auswertete. In einer Kooperation mit Marcel Luthe, der als Erster Einspruch gegen die Wahl eingelegt hatte, war das TE-Team in die Vorgänge involviert.
Unser Nachwuchsjournalist berichtet, dass er und seine Kollegin bei der Digitalisierung unter strenger Beobachtung gestanden hätten. Eine Kommunikation mit der Kollegin sei kaum möglich gewesen, ohne dass die Anwesenden etwas mitbekommen hätten. Laut einem Gedächtnisprotokoll sei beiden schnell bewusst geworden, dass das Ziel der Aktion darin bestanden hätte, „uns möglichst stark an unserer Arbeit zu hindern und uns einzuschüchtern“. Man habe ein Klima der Ablehnung im Raum gespürt.
Luthe nahm den Vorfall zum Anlass, die Neutralität Seltings infrage zu stellen – schließlich hatte die Richterin zwei investigative Mitarbeiter, die einem rechtlich einwandfreien Vorgang nachgingen, anlasslos beschimpft. Luthe lehnte die Verfassungsrichterin wegen Befangenheit ab. Doch Selting stellte die Situation komplett anders dar: Im Gegenteil sei es die Mitarbeiterin gewesen, die Selting „in unangemessener Weise angeschrien“ habe. Daraufhin habe Selting gesagt, dies sei „ungeheuerlich“.
Pikant: Für die Prüfung der Befangenheit ihrer Kollegin sind die anderen Verfassungsrichter verantwortlich. Doch in Berlin wollte man von einer möglichen Befangenheit nichts wissen.Und die lehnten den Ablehnungsantrag wegen Befangenheit geschlossen ab – ohne die Gegenseite anzuhören. Stattdessen glaubte man vorbehaltlos der Aussage Seltings. Zitat:
„Die Äußerung der Präsidentin am 20. Mai 2022 rechtfertigt die Besorgnis der Befangenheit nicht. Es handelt sich dabei nicht um eine Reaktion auf die Veröffentlichung der Wahlniederschriften, sondern um die Reaktion auf ungebührliches Verhalten einer der Akteneinsicht nehmenden Person. Das ergibt sich aus der dienstlichen Stellungnahme der Präsidentin, der der Verfahrensbevollmächtigte des Einsprechenden nicht substantiiert entgegengetreten ist.“
Luthe ist deshalb vor das Bundesverfassungsgericht gezogen. Der ehemalige Abgeordnete fasst das Geschehen zusammen: „Sollte Selting […] also eine Falschaussage gemacht haben, wäre das nicht nur persönlich, disziplinar- und strafrechtlich fatal, sondern würde auch dem Vertrauen in Demokratie und Rechtsstaat massiven weiteren Schaden zufügen. Nach dem Motto: darf eine Lügnerin über Betrug entscheiden.“
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