Die Berliner Polizei darf künftig keine Daten von Übergriffen an Opferhilfe-Einrichtungen und Beratungsstellen übermitteln – wegen des Datenschutzes. Das hat der Datenschutzbeauftragte der Berliner Strafverfolgungsbehörden so verfügt, wie die Berliner Zeitung berichtet. Seine Begründung in einem Vermerk erscheint abwegig: „Um eine Re-Identifizierung zu verhindern“, dürfen in den übermittelten Informationen weder die Tat beschrieben, noch der Ort, etwa die Straße, die Tatzeit oder das Alter der Beteiligten benannt werden. So heißt es in einem Vermerk, der der Berliner Zeitung vorliegt, jeder Personenbezug müsse verhindert werden: „Der Personenbezug umfasst alle Informationen, die sich auf eine Person beziehen. Jede Schilderung menschlichen Verhaltens oder menschlicher Eigenschaften hat danach Personenbezug. Die Beschreibung eines Tatgeschehens hat daher Personenbezug.“
Allein in Berlin werden in jedem Jahr Tausende Menschen Opfer von Beleidigungen und Angriffen, die homophob, rassistisch oder antisemitisch motiviert sind. Falls diese Taten die Grenze zur Strafbarkeit überschreiten, leitet die Polizei Verfahren ein. Dazu übermittelte sie bislang regelmäßig anonymisierten Angaben an Vereine wie das schwule Anti-Gewalt-Projekt Maneo, die Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus (Rias), die im Jahr 2020 mehr als 1000 antisemitische Vorfälle registrierte, oder Reachout, die Beratungsstelle für Opfer rassistischer und antisemitischer Gewalt.
Sie erarbeiten daraus Vorschläge zur Gewaltprävention, erstellen Berichte für die Öffentlichkeit, leiten politische Forderungen ab. Das wird nun durch den Datenschutzbeauftragten der Strafverfolgungsbehörden erschwert.