Das Verbrechen vom 21. Juni hat für überregionale Empörung gesorgt. Im Görlitzer Park in Berlin, dem schlimmsten Drogen-Hotspot der deutschen Hauptstadt, waren drei afrikanische Migranten über ein argloses Ehepaar hergefallen. Während die zweifache Mutter zum Sex gezwungen und von dem Trio nacheinander vergewaltigt wurde, hielten die Angreifer den Ehemann fest, schlugen mit Fäusten und Ästen auf ihn ein. Er musste mit ansehen, wie seine Ehefrau von den Männern aus Somalia und Guinea missbraucht wurde.
Spermaspuren an der Wäsche des Opfers überführte die Täter. Ihre genetischen Fingerabdrücke waren längst in den Polizeicomputern gespeichert:
Demnach war Boubarcar B. (22) aus Guinea, der unter vier Alias-Namen die Vorteile des Sozialsystems durchlaufen hatte, wegen Drogenhandels in acht Fällen bereits zu einem Jahr bedingter Haft verurteilt worden. Wegen seiner schweren Kindheit hatten die Richter auf eine unbedingte Strafe verzichtet. Später musste er erneut wegen Drogenhandels vor Gericht. Urteil: 14 Monate unbedingt. Wegen guter Führung als Anstaltsfriseur kam er vorzeitig frei.
Sein Asylantrag wurde von den Behörden bereits 2019 abgelehnt. Die Entscheidung ist rechtskräftig, Boubarcar B. stand auf der Abschiebungsliste. Aber vollzogen wurde die Ausweisung nie.
Somalier war in Deutschland unter zehn Falschnamen unterwegs
Auch seine mutmaßlichen Komplizen waren alte Bekannte der Polizei: Mountaga D. (22) aus Guinea ist drei Mal aktenkundig wegen Verstoßes gegen das Suchtmittelgesetz und Körperverletzung. Auch sein Asylantrag wurde längst abgelehnt, er ist allerdings noch geduldet.
Osman B. (21) aus Somalia galt als obdachlos, war in Deutschland unter zehn Alias-Namen unterwegs. Auch gegen ihn wurde mehrfach wegen Körperverletzung ermittelt.
Das Trio soll schon in Kürze wegen Vergewaltigung vor Gericht gestellt werden, diesmal drohen mehrjährige Haftstrafen.
Dieser Beitrag ist zuerst bei exxpress.at erschienen.