„Diejenigen, die den Staat verhöhnen, müssen es mit einem starken Staat zu tun bekommen“, erklärte die Innenministerin im Februar. Gemünzt war das auf den Kampf gegen „Rechtsextreme“ bzw. alle, die darunter verbucht werden. Aber gibt es auch einen „starken Staat“, wenn Migranten diesen verhöhnen – zum Beispiel, indem sie nach einer Abschiebung mit Wiedereinreise drohen?
So wie aktuell offenbar der mittlerweile zu Berühmtheit gelangte Intensivtäter von Apolda: Tarik J. Dieser war 2014 aus Italien nach Deutschland gekommen. Nach einer zwischenzeitlichen Ausweisung nach Italien reiste er einfach wieder ein. Schon in Italien und dann auch in Deutschland beging J., der sich unter verschiedenen Identitäten bewegte, dutzende Straftaten: von zahlreichen gemeldeten Beleidigungen übelster Sorte, über Sachbeschädigungen sowie Drogendelikte verschiedenster Art bis hin zu Körperverletzungen.
Zeitweise wanderte er in Haft. Im Juli dieses Jahres wandten sich die Landrätin des Thüringer Kreises Weimarer Land und der Bürgermeister von Apolda direkt mit einem Brief an Ministerpräsident Bodo Ramelow. Darin: ein fettes „Es reicht!!!“ Die Kommunalpolitiker schilderten, dass der Marokkaner am Monatsbeginn nach seiner Entlassung aus einer Untersuchungshaft „binnen 24 Stunden vier (!) weitere Polizeieinsätze“ ausgelöst habe. Der Mann sei „nicht kontrollierbar“.
Eigentlich war J., der sich im Netz mit Markenklamotten präsentiert und mittlerweile 42 Jahre alt ist, schon seit Ende 2017 vollziehbar ausreisepflichtig. Doch die Abschiebung scheiterte an den üblichen Problemen. Nun, mehr als zehn Jahre nach der Einreise nach Deutschland, gelang es dann doch noch: Am 5. September – auch zu diesem Zeitpunkt musste sich J. vor Gericht verantworten – wurde er nach Casablanca ausgeflogen, begleitet von Sicherheitspersonal.
Nur ist die Sache damit wirklich erledigt? Nicht unbedingt: Wie die Bild-Zeitung berichtet, veröffentlichte J. jüngst auf seinem TikTok-Account einen Beitrag, in dem er drohte: „Ich komm zurück. Ich f… jeden von euch… Ich springe kein Bankautomat, aber ich spring nur Polizeistation.“ Er meinte wohl: in die Luft sprengen.
Mittlerweile findet man das Video auf dem mutmaßlichen TikTok-Kanal nicht mehr. Dafür kann man dort sehen, dass J. am Freitag unter einem von ihm hochgeladenen Video kommentierte: „Ich komme wallah aber nicht allein weil ich Alls Soldaten [Zwinkersmiley] Deutschland ist schlechte versteh ich euch, was ich mein“. Nun, mit dem Deutschkurs scheint es auch nur so semigut funktioniert zu haben.
Kurz denkt man, das alles könnte schlechte Satire sein, vielleicht ein Fake-Account irgendeines Rechten, der sich als J. ausgibt. Allerdings gibt es auch mehrere Facebook-Kanäle unter dem Namen Js. Einer davon wiederum verbreitet in der Vergangenheit Videos des fraglichen TikTok-Kanals. Auf dem Facebook-Account findet sich wiederum ein Bild von privaten Dokumenten Js. Die Sache scheint also echt zu sein, Realsatire sozusagen, wenn es nicht so traurig wäre.
Wird J. wirklich nach Deutschland zurückkommen? Das ist ungewiss. Einem Welt-Reporter, der ihn in Marokko aufsuchte, sagte er kürzlich noch: „Deutschland? Nie wieder.“ Allerdings hat J. eine 2019 geborene Tochter in Deutschland. Und verlangt auch noch Geld von Menschen im Land. Den angeblichen Schuldnern droht er damit, „seine Jungs“ in Bewegung zu setzen, die das für ihn regeln könnten.
Ob J. nun wirklich nach Deutschland zurückkehrt oder nicht – entscheidend ist: Wenn er es tatsächlich wollte, so dürfte ihm das kaum große Probleme bereiten. Dass er meint, sich derart aufführen zu können, ist ja kein Zufall: Ganz aktuell stellt die anhaltende Migrationsdebatte erneut unter Beweis, dass die deutsche Politik nicht zum echten Durchgreifen bereit ist.
Der Marokkaner ist nicht der einzige Fall dieser Art. So hatte erst Anfang des Monats der Rechtsanwalt eines der 28 abgeschobenen afghanischen Straftäter erklärt, sein Mandant – ein Sexualstraftäter – werde „wiederkommen“. Die Thüringer Allgemeine berichtet aktuell über einen weiteren Vorgang, der den ganzen Irrsinn der unkontrollierten Migration aufzeigt, wenngleich es in diesem Fall offenbar nicht um Straftäter geht.
Demzufolge sei eine vierköpfige Familie aus Thüringen nach Schweden ausgewiesen und mit einer Einreisesperre versehen worden. Kurz darauf sei die Familie wieder im Land aufgeschlagen und habe eine Geldstrafe von rund 120 Euro erhalten. Die Zeitung schreibt: „Diesen Betrag konnte sie problemlos von den ihr erneut zustehenden Asylbewerberleistungen begleichen.“