Tichys Einblick
Schweigende Kanzlerkandidatin

Baerbocks Studium in London: Ihr Abschluss-Aufsatz bleibt geheim

Die London School of Economics will keine Details zum Studien-Aufenthalt der Grünen-Politikerin mitteilen. Und sie selbst auch nicht.

Annalena Baerbock, Bundesvorsitzende und Kanzlerkandidatin der Grünen

IMAGO / Christian Spicker

Ihrer mehrfach geänderten Biografie zufolge belegte die grüne Kanzlerkandidatin Annalena Baerbock von 2004 bis 2005 einen Masterstudiengang Internationales Öffentliches Recht (und nicht, wie sie ursprünglich schrieb, Völkerrecht) an der London School of Economics. Am Ende des 12-monatigen Kurses stand ein Abschluss als Master of Laws (LLM). Allerdings muss für den Erwerb des Titels an der LSE bei einem Jahreskurs keine Abschlussprüfung (Thesis) abgelegt werden. Obligatorisch ist laut Studienordnung der Hochschule allerdings ein Aufsatz (Essay) von 10 000 Wörtern. TE hatte bei der LSE und Baerbocks Sprecher gefragt, zu welchem Thema sie damals geschrieben hatte, und wo der Essay hinterlegt ist. Die LSE antwortete: 

“In line with UK data protection laws, we do not provide further details of our students’ or graduates’ studies or applications without their prior consent.”

Die Hochschule teilt also keine Einzelheiten über das Studium eines Absolventen ohne Einwilligung des Betreffenden mit –  auch nicht zu dem Aufsatzthema und dem Verbleib des Textes. Der Baerbock-Sprecher ließ die Anfrage von TE unbeantwortet. 

Nach eigenen Angaben zahlte Baerbock für das Jahr in London umgerechnet 11.300 Euro Studiengebühren. 

Ihr Studium der Politikwissenschaften in Hamburg hatte sie ohne Abschluss beendet. Der LLM-Abschluss in London nach nur einem Jahr und ohne Abschlussprüfung dürfte weder einem Diplomabschluss noch einem regulären Master-Abschluss entsprechen. 

Unbekannt bleibt auch Baerbocks nach eigenen Angaben 2009 begonnene, aber nie beendete Promotion in Völkerrecht an der FU Berlin, eine Arbeit zum Thema „Naturkatastrophen und humanitäre Hilfe im Völkerrecht“. In ihrem Lebenslauf auf ihrer Website steht (abgerufen am 28. Mai 2021) unter Ausbildung & Beruf: „Doktorandin des Völkerrechts, Freie Universität Berlin, Promotion nicht abgeschlossen“. 

An anderen Stellen hatte sie angegeben, dass ihre Promotion seit ihrem Einzug in den Bundestag 2013 „ruht“, dass sie aber mit der Abfassung der Arbeit „in den letzten Zügen“ gelegen habe. Auf Anfrage teilte die FU Berlin dem Blogger Hadmut Danisch mit, Baerbock habe der Universität schon 2015 intern mitgeteilt, „dass sie ihr Promotionsvorhaben nicht weiterverfolgen werde und sich als Promotionsstudentin exmatrikuliert habe“. 

Spätestens seit diesem Zeitpunkt durfte sie sich nicht mehr als Doktorandin bezeichnen. Ob sie tatsächlich einen zwar unvollendeten, aber grundsätzlich den Promotionsstandards genügenden Text verfasste, lässt sich nicht überprüfen. 

Baerbock suggerierte also bis Mai 2021, sie sei Politikwissenschaftlerin mit Bachelor-Abschluss, Völkerrechtlerin und stünde kurz vor der Doktorwürde. Tatsächlich erwarb sie nie einen regulären Studienabschluss – und absolvierte in den fünf Jahren ihrer beiden Hochschulaufenthalte in Hamburg und London weder eine formale Prüfung, noch legte sie eine öffentlich zugängliche schriftliche Arbeit vor. 

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