Tichys Einblick
40000 Euro für eine abgebrochene Dissertation

Baerbock erhielt ein ungewöhnlich langes Stipendium der Böll-Stiftung

Von der Heinrich-Böll-Stiftung erhielt Annalena Baerbock über 39 Monate ein Promotionsstipendium – weit mehr als üblich. Bei der grünennahen Stiftung gab man sich Mühe das zu verschleiern. TE enthielt man Informationen vor.

IMAGO / photothek

Die abgebrochene Promotion der Annalena Baerbock bleibt ein Rätsel, 2015 wurde sie ohne Abschluss exmatrikuliert, sie bezeichnete sich aber auch Jahre später noch in ihrem öffentlichen Lebenslauf als „Doktorandin“. Angeblich hatte sie ihr Vorhaben nach ihrem Einzug in den Bundestag 2013 Ruhen lassen, sie sei aber in den letzten Zügen gewesen. Später gibt ein anderer eine Doktorarbeit mit dem gleichen Thema ab, der anderen Studenten „Unterstützung im wissenschaftlichen Schreiben“ anbietet. Das alles fällt dann noch in den Zeitraum der Guttenberg-Affäre.

Bisher konnte man noch sagen: Schwamm drüber. Egal, was der Plan war, sie hat es ja abgebrochen, der Zeitpunkt erschien unwichtig. Wäre da nicht ein Stipendium der grünennahen Heinrich-Böll-Stiftung im Spiel.

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Die Stiftung gibt sich Mühe die Vorgänge zu verwischen – vier Tage lang ließen Böll-Stiftung und Baerbocks Büro Anfragen von TE unbeantwortet, nicht mal die Existenz des Stipendiums selbst wollte man bestätigen. Jetzt erklärte man laut TagesspiegelAnnalena Baerbock hat insgesamt über 40.000 Euro durch ein Promotionsstipendium der Böll-Stiftung erhalten. Ein solches Stipendium einer parteinahen Stiftung trägt in der Regel das Bundesministerium für Bildung und Forschung, das sich zu dem Sachverhalt gegenüber TE nicht äußern wollte. 40.000 Euro sind recht viel Geld für eine Promotion, die nicht beendet wurde – verbranntes Steuerzahlergeld, könnte man sagen.

Selbstverständlich kann man Baerbock zubilligen, dass jeder Mensch das Recht hat, an einer Promotion zu scheitern und solche Stipendien ausdrücklich nicht an den Studienerfolg geknüpft sind, was ja auch seine Berechtigung hat. Deshalb musste Baerbock ihr Stipendium natürlich auch nicht zurückzahlen.

Auf der Website Studienlotse des Bundesbildungsministeriums steht allerdings explizit, dass die Dauer der Förderung durch solch ein Stipendium „in der Regel zwei Jahre Grundförderzeit“ betrage, zusätzlich könne man Verlängerungsmöglichkeiten von maximal zwei mal einem halben Jahr beantragen. Das wären insgesamt maximal drei Jahre. Annalena Baerbock bezog das Stipendium in Höhe von 1050 Euro im Monat allerdings über drei Jahre und drei Monate. Durch die Geburt ihres Kindes ist eventuell eine Verlängerung möglich gewesen. Es bleibt ein ungewöhnlich langes und damit ungewöhnlich kostspieliges Stipendium für eine Promotion – zumal, für eine nicht beendete.

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