Die abgebrochene Promotion der Annalena Baerbock bleibt ein Rätsel, 2015 wurde sie ohne Abschluss exmatrikuliert, sie bezeichnete sich aber auch Jahre später noch in ihrem öffentlichen Lebenslauf als „Doktorandin“. Angeblich hatte sie ihr Vorhaben nach ihrem Einzug in den Bundestag 2013 Ruhen lassen, sie sei aber in den letzten Zügen gewesen. Später gibt ein anderer eine Doktorarbeit mit dem gleichen Thema ab, der anderen Studenten „Unterstützung im wissenschaftlichen Schreiben“ anbietet. Das alles fällt dann noch in den Zeitraum der Guttenberg-Affäre.
Bisher konnte man noch sagen: Schwamm drüber. Egal, was der Plan war, sie hat es ja abgebrochen, der Zeitpunkt erschien unwichtig. Wäre da nicht ein Stipendium der grünennahen Heinrich-Böll-Stiftung im Spiel.
Selbstverständlich kann man Baerbock zubilligen, dass jeder Mensch das Recht hat, an einer Promotion zu scheitern und solche Stipendien ausdrücklich nicht an den Studienerfolg geknüpft sind, was ja auch seine Berechtigung hat. Deshalb musste Baerbock ihr Stipendium natürlich auch nicht zurückzahlen.
Auf der Website Studienlotse des Bundesbildungsministeriums steht allerdings explizit, dass die Dauer der Förderung durch solch ein Stipendium „in der Regel zwei Jahre Grundförderzeit“ betrage, zusätzlich könne man Verlängerungsmöglichkeiten von maximal zwei mal einem halben Jahr beantragen. Das wären insgesamt maximal drei Jahre. Annalena Baerbock bezog das Stipendium in Höhe von 1050 Euro im Monat allerdings über drei Jahre und drei Monate. Durch die Geburt ihres Kindes ist eventuell eine Verlängerung möglich gewesen. Es bleibt ein ungewöhnlich langes und damit ungewöhnlich kostspieliges Stipendium für eine Promotion – zumal, für eine nicht beendete.