Am 7. Dezember hat der Bundesrechnungshof seine Bemerkungen zur Haushaltsführung der Bundesregierung vorgelegt. Grundsätzlich kritisiert er dabei die Finanzierung von Länderausgaben, die nicht in den Kompetenzbereich des Bundes fallen. So habe es der Bund explizit versäumt, „die Länder angemessen an der Finanzierung von Wirtschaftshilfen zu beteiligen, etwa bei den Corona-Unternehmenshilfen und den Härtefallhilfen in der Energiekrise“. Auch die Finanzierung der EXIST-Gründungskultur Hochschulen wäre nicht Aufgabe des Bundes, sondern der Länder.
Insbesondere zwei Bereiche hebt die Bundesbehörde bei den Ausgaben hervor. So müsse das Verteidigungsministerium seine Bundeswehrbeschaffungen besser planen. „Wie wichtig es für die Bundeswehr ist, die richtigen Prioritäten zu setzen und Beschaffungsprojekte hinreichend zu koordinieren, verdeutlichen der voreilige Kauf neuer Maschinengewehre und auch der Abbruch der Beschaffung dringend benötigter Minenabwehrboote“, stellt der Rechnungshof fest. „Das Geld für die teilweise jahrelang noch nicht wie vorgesehen verwendbaren Maschinengewehre hätte besser eingesetzt werden können.“
Hart ins Gericht geht die Behörde dabei vor allem mit dem Auswärtigen Amt von Annalena Baerbock. „So kaufte das Auswärtige Amt für fast 8 Mio. Euro ein parkähnliches Residenzgrundstück mit aufwendiger Ausstattung in Brüssel, ohne den Bedarf nachzuweisen und die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten“, heißt es in der Bemerkung.
Laut Bericht darf das 15.000 Quadratmeter große Grundstück mit Innen-Schwimmhalle und Tennisplatz nicht bebaut werden, weil es nur als Gartenland ausgewiesen ist. Warum das Auswärtige Amt eine weitere Liegenschaft erwarb, obwohl dort bereits drei Vertretungen mit repräsentativen Residenzen und eine weitere Immobilie unterhalten würden, bleibt unklar. Die Behörde nannte weitere Fälle, in denen Geld verschwendet worden sei.
So gebe es in einer Auslandsvertretung in Europa ungenutzte Liegenschaften für die Kanzlei der Botschaft, während der laufende Kanzleibetrieb in angemieteten Räumlichkeiten geführt werde. In einer Auslandsvertretung in Afrika sei für eine nahezu unbewohnte Residenz zusätzlich ein Grundstück gekauft worden, um dort eine Kanzlei zu errichten. Am Ende wurde dem Bericht zufolge die Kanzlei aber auf einem zusätzlich gemieteten Grundstück gebaut.
In den genannten Beispielen habe das Auswärtige Amt weder den Bedarf nachgewiesen und Alternativen geprüft noch eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung erstellt. „Es hat in der Folge unwirtschaftliche Entscheidungen getroffen, die Ausgaben in Millionenhöhe nach sich ziehen.“ Das Ministerium verfüge bis heute weder über eine Liegenschaftsstrategie noch über ein strategisches Liegenschaftsmanagement, beklagt der Bundesrechnungshof. Zwar habe sich das Auswärtige Amt mehrfach extern zu dieser Frage beraten lassen, die entsprechenden Empfehlungen seien aber „entweder gar nicht oder nur schleppend umgesetzt“ worden.
Der Rechnungshof fordert das Ministerium auf, eine strategische Planung einzuführen und nicht benötigte Immobilien schnell und „möglichst verlustfrei“ zu verkaufen, speziell mindestens eines der Grundstücke in Brüssel.
Außenministerin Baerbock war bereits in der Vergangenheit immer wieder wegen ihrer Ausgaben negativ aufgefallen. Rund 100.000 Euro gab das Ministerium in diesem Jahr für ihr Styling aus. Im Vorjahr lag der Betrag sogar bei 137.000 Euro. Eigens engagierte Fotografen schlugen nochmals mit rund 180.000 Euro in diesem Jahr zu Buche. Die Verschwendung im Auswärtigen Amt hat demnach System. Und dann gibt es natürlich noch die anstehende „Klimaaußenpolitikstrategie“ der Bundesregierung, die bald mit Milliarden zu Buche schlägt.