Tichys Einblick
Deutsche Steuergelder nach Afghanistan

Baerbocks Auswärtiges Amt nutzt kriminelles Hawala-Banking für geheime Geldtransfers

Baerbocks schiefe Liebesaffäre mit Afghanistan will einfach nicht enden. AA-Mitarbeiter droht deshalb ein Verfahren wegen Rechtsbeugung. Baerbock selbst gibt die „Mama Afghanistan“ - das Amt bedient sich des kriminellen und terroristischen Hawala-Bankings, um Gelder nach Afghanistan zu verschicken.

IMAGO / Political-Moments

Der Attentäter von Mannheim ist laut Meldungen ein 25-jähriger Afghane namens Sulaiman A. mit legalem Aufenthaltsstatus in Deutschland. Er war demnach nicht nur ein Gast Angela Merkels, sondern vielleicht auch von Annalena Baerbock, die sich seit ihrem Amtsantritt besonders energisch für die Einreise von Afghanen verwendet hat. Zusammen mit ihrem Parteifreund Erik Marquardt versuchte sie über Islamabad (Pakistan) möglichst viele Afghanen nach Deutschland einzufliegen, obwohl in vielen Fällen nicht einmal die grundlegendsten Voraussetzungen gegeben waren: ein legales Passdokument, eine reine Weste, keine Vorstrafen. Alle diese Kriterien interessierten Baerbock wenig, sie wollte auch gegen Einwände in der Bundesregierung die Einreisen durchsetzen.

Damit hat sich Baerbock zur deutschen „Mama Afghanistan“ gemausert. Eine neue Meldung bestätigt diesen Eindruck. Offenbar überwies das Auswärtige Amt unter Baerbock 3,1 Millionen Euro für die „Ernährungssicherung durch Geldleistungen“ nach Afghanistan, etwa an NGOs. Dabei entstanden zudem Hawala-Provisionen in Höhe von 245.000 Euro, die natürlich auch aus Steuergeldern bezahlt wurden. Die „Hawala fees“ werden sogar direkt in einer Projektkostenaufstellung des Auswärtigen Amtes als eigener Kostenpunkt ausgewiesen.

Nun muss man wissen, dass das Hawala-System in der Sprache der Finanzaufsicht Bafin „nicht erlaubnisfähig“ ist. Aber das Auswärtige Amt behauptet nun genau dies, dass die Ausnahmen von der Regel mit dem Finanzministerium abgestimmt seien und der Genehmigung durch die Bafin unterliegen. Die Bafin aber teilt auf Anfrage von Bild mit: „Das sogenannte Hawala-Banking kann in Deutschland nicht legal betrieben werden.“ Es dient dem geheimen Geldtransfer von Banden wie Menschenhändlern, Terroristen und Islamisten. Mit dabei: Baerbocks Auswärtiges Amt. Gerade soll übrigens für Private das Bargeldverbot ausgeweitet und Zahlungen ab 10.000 € verboten werden. Das Auswärtige Amt nutzt zum selben Zeitpunkt ein kriminelles System der Geldwäsche.

Die EU-Kommission sieht es anders

Anscheinend sah die EU-Kommission das Problem aber Ende letzten Jahres anders (wen wundert’s?). Demnach wären auch Hawala-Gebühren förderfähig, wenn eine Hilfsorganisation nachweisen könne, dass das Geld anders nicht zu überweisen war und das „Risiko von Missbrauch“ minimiert worden sei. Doch das Hawala-System beruht ja auf Missbrauch, auf einer widerrechtlichen Praxis. Wie kann dann Missbrauch während seiner Anwendung minimiert werden?

Wiederum ist auch die Berliner Staatsanwaltschaft hinter den „Hawaladaren“, den Hawala-Agenten, her. Drei Hawaladare sind angeklagt, die mehr als 2,5 Millionen Euro ins Ausland verfrachtet haben sollen und dafür Provisionen in Höhe von 100.000 Euro erhielten. Auch gegen Baerbock wurde von der Berliner Staatsanwaltschaft schon mehrfach ermittelt: einmal wegen Untreue aufgrund der Coronabonuszahlungen aus dem Jahr 2020, die sich die Grünen-Spitzen selbst ausgezahlt hatten. Derzeit ermitteln die Staatsanwälte noch wegen Rechtsbeugung im Fall der schon genannten windigen Einreise eines Mohammad G. mit gefälschtem Pass.

Hier geht es zwar vorerst noch gegen hochrangige Mitarbeiter des Auswärtigen Amtes, die eine entsprechende Weisung erteilt haben. Aber letztlich wird sich auch dieser Vorwurf – zumindest politisch – bei Baerbock wiederfinden. Denn es war ihre Entscheidung, die Einreise eines Mohammad G. und ähnlicher Fälle auch gegen Widerstand im Innenministerium durchzuboxen – zur Not auch im offenen Streit zwischen den Häusern. Dazu kam es nicht. Baerbock bleibt trotzdem Deutschlands „Mama Afghanistan“, die sich mal um mal für die Aufnahme von noch mehr Afghanen, darunter Scharia-Gelehrte und Richter, einsetzte.

Daneben lässt sich die gesamte Einwanderungs- und Gesellschaftspolitik der Ampel nur als Ermutigung an radikal-islamische Milieus lesen. Man darf sich also auch nicht mehr wundern, wenn die eingereisten Schützlinge sich bei der erstbesten Gelegenheit darauf berufen und von ihrem vermeintlichen „Recht“ zur Bestrafung Andersgläubiger und Vernichtung von Kritikern an der Islamlehre, dem „Gesetz des Islam“, das unserem widerspricht, Gebrauch machen. Das ist die Realität, die sich auch grüne Realitätsverweigerer irgendwann klar machen müssen. Folglich müssen sie dann auch weniger Geld nach Afghanistan pumpen, wobei sie noch zwielichtige „Geschäftsleute“ unterstützen.

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