Sie sind die Aktivposten der grünen Außenpolitik: Diktatorische Regimes muss es geben, damit den Deutschen Abschiebeverbote und zusätzliche Aufnahmen nahezubringen sind. Nehmen wir das Beispiel Eritrea. Das Land belegt aktuell den neunten Platz unter allen Asylherkunftsländern und war auch schon weiter oben in den Top-10. Doch Landeskundige wie ein ehemaliger österreichischer Botschafter sagen, dass knapp die Hälfte aller „eritreischen“ Asylbewerber gar nicht aus dem Land stammen, sondern meist aus Äthiopien, das durch Sprache und Kultur ähnlich ist. Eine vermeintlich „schlimme Lage bedeute eine hohe Anerkennungsrate für Flüchtlinge – und so ein gutes Geschäft für die Schleuser“, sagte schon 2015 ein weiterer österreichischer Diplomat über das Land am Horn von Afrika. In Syrien und anderswo ist es nicht anders.
Daher ist es von Vorteil für die Grünen, dass der laut Baerbock „brutale Diktator Assad“ in Syrien herrscht oder die Taliban in Afghanistan, wo Frauen folglich zu einem zurückgezogenen Leben gezwungen sind, wie es in der islamischen Welt nicht unüblich ist. So erklären sich vielleicht auch die hohen Entwicklungshilfezahlungen an die beiden Länder. Und auch die Krokodilstränen der geneigten Presse waren verständlich, als das afghanisch-pakistanische Aufnahmeprogramm in diesem Frühjahr für einige Monate ausgesetzt wurde, weil es (so die zu jeder Milde bereite Zeit) „Sicherheitsbedenken“ gab und deshalb zu „Schwierigkeiten“ kam. Man war besorgt, dass die Aufnahme von schwer integrierbaren Afghanen mit deutlicher Affinität zur islamischen Lebensweise dadurch aufgehalten oder gebremst werden könnte.
Es knirscht zwischen Auswärtigem Amt und der Verwaltung am Ort
Nun beleuchten zwei Nachrichten erneut die Aktivität des Auswärtigen Amtes bei der allgemeinen Einreise-Erleichterung. Besonderes Aufsehen erregte der Bigamisten-Fall im Hochsauerlandkreis. Solche Wortverbindungen gab es früher, wenn bereits Polizei und Staatsanwaltschaft ermittelten, weil ein Einheimischer sich zwei Frauen hielt oder umgekehrt. Heute steht die Bundesregierung hinter derselben Formulierung – als maßgeblicher Akteur bei der Verbreitung der in Deutschland verbotenen Vielehe.
Das ist ein ziemlich „talibanesker“ Lebensstil möchte man sagen, ähnlich wie bei den schon zuvor eingeflogenen Scharia-Richtern. Für welchen Teil von „Deutschland“ die beiden Afghanen tätig waren, erfährt man zudem nicht: für die Bundeswehr wohl nicht, denn deren Ortskräfte stellten die absolute Minderheit unter allen „geretteten“ Afghanen. Es bleiben also Dienste für das grüne Außen- oder das rote Entwicklungsministerium oder für NGOs aus deren Umfeld.
Nur die deutschen Behörden tun sich noch schwer damit, die beiden Doppelehen voll anzuerkennen – was unzweifelhaft die nächsten Schritte der Außenministerin bestimmen muss. Denn was soll sonst aus dem Kind werden, das zwar in Deutschland geboren wurde, aber keine Geburtsurkunde hat, weil die Ehe seiner Eltern hierzulande nicht anerkannt wird? Wobei ja gegen ein unehelich geborenes Kind nichts einzuwenden wäre, vermutlich hat aber der Vater etwas gegen diesen Status. Hier knirscht es ganz gewaltig zwischen den Entscheidungen der Außenministerin und der Verwaltungspraxis am Ort. Denn die ist es, die mit den Folgen der Ministeriums-Entscheidungen klar kommen muss.
Arbeitsloser „Syrer“ holte Frau und zwölf Kinder nach
Das sind aber nur zwei besonders krasse Einzelfälle. Die expansive Visa-Praxis des Auswärtigen Amtes zeigt sich daneben in insgesamt 117.000 erteilten Visa für Familiennachzug nur im vergangenen Jahr, wie eine Kleine Frage der AfD-Fraktion im Bundestag aus diesem Mai ergab. Aufenthaltstitel wurden sogar in rund 122.000 Fällen aus familiären Gründen an Drittstaatler (von außerhalb der EU) vergeben. In 32.572 Fällen profitierten davon nicht Eltern, Ehepartner oder Kinder des in Deutschland ansässigen Drittstaatlers, sondern weiter entfernte „sonstige Angehörige“. Diese Zuzüge kommen noch zu den 244.000 Asylbewerbern hinzu, die letztes Jahr einen Asylantrag in Deutschland stellten.
Dabei gibt es absurde „Einzelfälle“, die vielleicht weniger selten sind, als man hoffen würde. So der Fall des 40-jährigen Ahmed A. aus „Syrien“, der seine bei der Hochzeit erst 14-jährige Ehefrau aus dem Libanon samt zehn Kindern nach Deutschland nachholen wollte und dafür vom Auswärtigen Amt eine Ausnahmegenehmigung erhielt. Das zuständige Landratsamt hatte sich geweigert, die Einreise zu gestatten, auch weil es nicht wusste, wie es die damals 12-, inzwischen 13-köpfige Familie unterbringen sollte. Ahmed A. spricht weder Deutsch noch hat er logischerweise einen Job. Er kann seine Familie nicht ernähren.
Ampel will Familiennachzug ausweiten – vielleicht noch in diesem Jahr
Eigentlich gilt das Recht zum Familiennachzug nur für anerkannte Asylbewerber, die bekanntlich weniger als ein Prozent der Bewerber ausmachen. Auch Flüchtlinge nach Genfer Flüchtlingskonvention fallen darunter (2022 waren das 18 Prozent der entschiedenen Fälle), nicht aber die sogenannten subsidiär Geschützten, die individuelle Gründe dafür vorbringen, in Deutschland bleiben zu wollen (2022: 25 Prozent der Asyl-Entscheidungen). Es fehlte dann nur, dass man die Regelung auch auf die abgelehnten Asylbewerber ausdehnt, die letztes Jahr 44 Prozent ausmachen. Denn nun sind sie ja einmal da.
Die AfD möchte den Familiennachzug bei den „subsidiär Schutzberechtigten“ laut ihrem Bundestagsabgeordneten Gereon Bollmann sofort einstellen, die Union will die Nachzüge an dieser Stelle reduzieren. Die FDP bremst hier noch innerhalb der Ampel, aus dem Führerhäuschen. Aber bald – vielleicht noch in diesem Herbst – könnten sich die Koalitionäre auch an die schon geplante „Reform“ des Familiennachzugs machen.