Tichys Einblick
Behörde als Rechtshindernis

Beißen, Schlagen, Freikommen: Ausländerbehörde billigt „Widerstand“ gegen Abschiebungen

Eine niedersächsische Ausländerbehörde verlangt den Abbruch der Abschiebung, wenn sich der Betroffene weigert oder aktiv wehrt. Der Migrant soll dann alleine zu seiner Unterkunft zurückkehren. Bundespolizisten kritisieren diese Laxheit, die Bürger und Beamte gefährde.

Polizeibeamte begleiten einen Afghanen auf dem Flughafen Leipzig-Halle in ein Charterflugzeug

picture alliance/dpa | Michael Kappeler

Angeblich will Innenministerin Nancy Faeser ja Personen, die terroristische Straftaten verherrlichen, abschieben lassen, und das sogar ohne Verurteilung. Schon ein einziger Online-Kommentar soll genügen; die „Verrohung im Netz“ erfordere das. Seit dem Terror-Attentat von Mannheim will Olaf Scholz „Schwerstkriminelle“ nach Syrien und Afghanistan abschieben lassen. Aber wie soll all das eigentlich gelingen bei solchen Ausländerbehörden? Man muss sich freilich vor der Annahme hüten, dass der Fisch hier nicht vom Kopf (also von der Bundesregierung) her stinkt. Aber auch kleine Rädchen im Getriebe können das Vorankommen blockieren.

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In einem nun öffentlich gewordenen Brief zeigt eine Ausländerbehörde aus Niedersachsen, wie wenig ernst es ihr mit Abschiebungen ist. Das Schreiben stammt von der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen mit Sitz in Lüneburg. Gerichtet ist es an die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf. Der Inhalt: Die Düsseldorfer Flughafenpolizisten sollen sich nicht so viele Sorgen machen, wenn es mal wieder nicht klappt mit der Abschiebung: „Wenn sich der Betroffene weigert, in das Flugzeug zu steigen bzw. auf eine andere Art versucht, sich der Abschiebung zu widersetzen (aktiver/passiver Widerstand), kann dieser auf freien Fuß gesetzt werden und eigenständig zu der ihm zugewiesenen Unterkunft zurückreisen.“

Man kann nur rätseln, was den anonym bleibenden Verfasser dieser „Erklärung“ geritten hat. Es war jedenfalls nicht der Wille zum „Abschieben im großen Stil“, den der Mit-Niedersachse Olaf Scholz bekundet hatte. Der Anspruch der Bundesbürger auf Rechtsdurchsetzung spielt hier keine Hauptrolle, sondern die Bedürfnisse des Abzuschiebenden. Verweigert er die Abschiebung, dann geschieht sie eben nicht. Und die Rückkehr in die „ihm zugewiesene Unterkunft“ bleibt auch dem Migranten überlassen. Geht es nach der Ausländerbehörde, könnte also auch ein Gewalttäter hier freiwillig und auf eigene Faust vom einen ins andere Bundesland reisen. Muss man sich das noch alles einzeln vorstellen?

Ostermann: Laxheit gefährdet Bürger und Bundespolizisten

Laut Berichten des Vizechefs der Bundespolizeigewerkschaft in der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Manuel Ostermann, kann diese Weigerung in der Praxis verschiedene Ausdrucksformen annehmen. So griff ein Mann aus der Elfenbeinküste „bei seiner geplanten Abschiebung zwei Polizisten im Flughafen Düsseldorf“ an, wie Bild berichtet. „Auf dem Weg zum Flugzeug verletzte er einen Polizisten durch Faustschläge gegen den Kopf und einen weiteren Beamten durch einen Biss in die Hand.“ Die Beamten wurden mit dem Rettungswagen ins Krankenhaus eingeliefert, mit Verdacht auf Gehirnerschütterung beziehungsweise einer tiefen Bisswunde.

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Nach dem Willen der Ausländerbehörde hätten die Bundespolizisten den Ivorianer in diesem Moment freilassen sollen, damit er alleine dorthin geht, wohin er will. Man muss diese Rechtseinstellung nur einmal auf die Steuerpflicht und die deutschen Finanzämter übertragen, dann erkennt man schnell ihre Absurdität: Beißen, Schlagen und dann Recht bekommen?

Ostermann hält die laxe Haltung der niedersächsischen Ausländerbehörde für „bürokratischen Wahnsinn“, der letztlich zu brutalen Taten führe: „Und diese brutale Realität haben meine Kolleginnen und Kollegen einfach nicht verdient.“ Der Ivorianer hatte sich schon einmal gegen eine Abschiebung widersetzt und offenbar ein Erfolgserlebnis dabei gehabt – im Schatten der Ausländerbehörde. Nach seinem brutalen Ausfall wurde er dem Haftrichter vorgeführt und vorerst eingesperrt. Die Frage ist, wie lange.

Ostermann fordert stattdessen „bundeseigene Abschiebehaftplätze“ und die Zuständigkeit der Bundespolizei für Abschiebungen, inklusive der Möglichkeit von bis zu sechs Monaten Abschiebehaft, um Passersatzpapiere zu beschaffen. Und das ist für die Bundespolizei angeblich leichter als für manche Ausländerbehörde. Man traut es ihr nicht zu, auch wenn sich die Beamten für prädestiniert für diese Aufgabe halten. Für Ostermann ist klar: „Das Risiko trägt die Bevölkerung, die Kosten dieses Irrsinns auch. Kein Wahlergebnis darf uns wundern, nirgends.“

Das untenstehende Video – ganz nach dem Motto: „In Japan spaßen sie nicht“ – ist mindestens ein Jahr alt. Es zeigt dennoch, dass man die Dinge in anderen Ländern ganz anders sieht, regelt und in die Hand nimmt.

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