Als RBB-Intendantin Patricia Schlesinger am vergangenen Sonntag ihren sofortigen Rücktritt erklärte, bedeutete das in Wirklichkeit noch nicht, dass sie sofort auf alles verzichten würde. Regulär endet ihr Vertrag laut Kündigungsregeln erst im Februar 2023. Sie sei bereit, auch früher zu gehen, so die langjährige Senderchefin, gegen die mittlerweile die Generalstaatsanwaltschaft Berlin ermittelt, wenn in Verhandlungen mit ihrem Anwalt sichergestellt würde, dass es sich um einen „vertragsgemäßen Verzicht“ handele. Was kompliziert klingt, bedeutet etwas sehr Einfaches: Sie wäre nur bereit, sofort zu gehen, wenn die ARD-Anstalt ihr Gehalt noch anteilig bis Anfang 2023 weiterzahlt. Erst kürzlich hatte sich Schlesinger mit Unterstützung des mit ihr befreundeten RBB-Verwaltungsratsvorsitzenden Wolf-Dieter Wolf das Jahresgehalt von 261.000 auf 303.000 Euro anheben lassen.
Die Intendantin kann zwar nicht wie eine normale Angestellte fristlos hinausgeworfen werden. Es handelt sich um einen Wahlposten, möglich sind Abwahl und Amtsverzicht. Allerdings können die Aufsichtsgremien ihr eine finanzielle Übergangsregelung verweigern und sie dazu auffordern, ihr Dienstverhältnis sofort ohne weitere Zahlungen zu beenden. Am Montag will der RBB-Rundfunkrat dazu in einer Sondersitzung eine Entscheidung treffen.
Mittlerweile betrifft die Affäre auch den NDR, Schlesingers früheren Arbeitgeber vor ihrem Aufstieg zur RBB-Intendantin. Dort leitete sie den Programmbereich Kultur und Dokumentation, und gehörte auch zu den Mitverantwortlichen für die NDR-Auftragsproduktion „Der gute Göring“ von 2016. Einer der Drehbuchautoren damals: Schlesingers Ehemann Gerhard Spörl.