Hollywood Kult-Klassiker wie „Der Pate“ oder „Scarface“ mit Al Pacino, diese Gangster-Versionen vom Tellerwäscher zum Millionär, sind die Blaupausen – nicht grundlos werden solche Zelluloid-Epen in real existierenden Gangsterkreisen kultisch verehrt und in immer neuen limitierten Editionen angeboten.
Es geht hier um eine desaströse Abwesenheit jeglicher Form von Abgrenzung und sei sie nur rechtsstaatlicher Natur: Wenn die Politik mit einer wirklosen Exekutiven das Habitat schafft und die Kultur die böse Saat noch düngt, dann gewöhnt man sich. Gewöhnt sich daran, von einer primitiv-kriminellen Kultur dominiert zu werden, die der Mehrheitsgesellschaft den Krieg erklärt hat und paradoxerweise von dieser dafür auch noch gefeiert wird: Der Pate live. Nicht mehr als Fiktion, sondern als Vorbild für Generationen von Migranten, die auf dem mühsamen Weg zum Wohlstand die Abkürzung nehmen: brutal, menschenverachtend und mit aller ihr kulturell immanenten Skrupellosigkeit.
Wir sprachen über diese Verwerfungen mitten in der deutschen Hauptstadt zuletzt im Mai dieses Jahres mit Oberstaatsanwalt Ralph Knispel in seiner Funktion als Chef der Vereinigung Berliner Staatsanwälte. Darüber, warum die Aufklärungsquote von Straftaten in der Bundeshauptstadt seit Jahren stark sinkt und die Taten krimineller Großfamilien dort so schwer geahndet werden können.
Ralph Knispels Sicht der Dinge hier noch einmal zusammengefasst und in seinen Worten abgebildet:
„Tatsächlich ereignen sich im Umfeld krimineller und vielfach arabischer Großfamilien zahlreiche – darunter schwerwiegende – Straftaten, die zur Verunsicherung der Bevölkerung führen und die Berliner Polizei vor teilweise nicht lösbare Probleme stellen. Ob diese kriminellen Kreise die Stadt „beherrschen“, ist eine Frage der Sichtweise. Jedenfalls beherrschen Straftäter aus diesen Kreisen weite und bestimmte Teile der Kriminalität: Namentlich gilt das insbesondere für den Betäubungsmittelhandel, das Rotlichtmilieu sowie in großem Umfang die sonstige organisierte Kriminalität. Auffällig sind dabei die verschiedenen Ethnien. Als besonders problematisch erweist sich die Tatsache, dass die auf kriminellem Wege erlangten finanziellen Mittel in wenigstens vordergründig legale Projekte investiert werden, die zur Mehrung des jeweiligen Vermögens führen. Insbesondere im Bereich arabischer Großfamilien befindet sich nicht unerhebliches Immobilieneigentum, das zu lukrativen Vermietungen dient. Mithin haben sich diese Großfamilien in großem Maße sowohl im kriminellen als auch im öffentlichen Leben etabliert.
Die Strafvollstreckung muss aus unserer Sicht nicht US-amerikanischen Vorbildern angeglichen, sondern es muss dem bestehenden Recht uneingeschränkt zur Geltung verholfen werden. Dazu gehört unabdingbar die angemessene personelle sowie technische Ausstattung der Vollzugsanstalten, damit die dort Beschäftigten ihrer Tätigkeit in der vorgesehenen Form nachkommen können. Personelle Defizite dürfen dort nicht herrschen und schon gar nicht zu Einbußen für die Sicherheit führen. Wenn den bestehenden Gesetzen Rechnung getragen und nicht ob des jedenfalls in Berlin dramatischen Personalmangels schwerlich vertretbare Entscheidungen getroffen würden, entspräche die Strafe auch wieder ihrem eigentlichen Sinne.
Zur Klarstellung sei darauf hingewiesen, dass die unzureichende Ausstattung bei der Justiz und den Haftanstalten nicht erst ein Phänomen der aktuellen Regierung Berlins ist; gleichwohl trägt die derzeit die politische Verantwortung und muss sich deshalb an ihrem Handeln messen lassen.“
TE hat weiter gefragt, warum es für die Polizei so schwer ist, Einblick in die Clans zu bekommen. Ralph Knispel antwortete uns:
Wegen der Größe der Familien, aber auch der im Lauf der Jahre entstandenen Verbindungen beschränken sich die Aktivitäten der sogenannten Clans nicht etwa auf das Stadtgebiet, sondern erstrecken sich auf sowohl das übrige Bundesgebiet als auch das Ausland. Die der Polizei und den Strafverfolgungsbehörden vorliegenden Erkenntnisse zu den kriminellen Gruppierungen sind – aus unterschiedlichen Quellen gespeist – durchaus weitreichend. Gleichwohl ist die Justiz gehalten, strafbare Handlungen in einem der Strafprozessordnung und dem Grundgesetz entsprechenden Verfahren nachzuweisen. Insbesondere daran werden trotz der nicht gerichtsverwertbaren Erkenntnisse Verurteilungen scheitern.
Die Staatsanwaltschaft beobachtet mit außerordentlicher Sorge die insbesondere in den Kreisen junger, aber auch durchaus bürgerlicher Menschen gewachsene Akzeptanz von strafrechtlich relevanten Verhaltensweisen bestimmter Personenkreise gerade aus dem künstlerischen Bereich. Neben der justiziellen Unnachgiebigkeit bei Straftaten bedarf es auch der gesellschaftlichen Ächtung nicht hinnehmbaren gesetzeswidrigen Verhaltens.
Wenngleich die VBS derzeit nicht behaupten wird, Berlin sei verloren, so müssen wir dennoch feststellen, dass die Aufklärung und Strafverfolgung in erschreckendem Umfang nicht mehr sichergestellt ist. Die über viele Jahre rückläufige und im Vergleich zu anderen Bundesländern deutlich abfallende Aufklärungsquote in Berlin spiegelt dies deutlich wider. Die über einen langen Zeitraum in Berlin vollzogenen Einsparungen haben dazu geführt, dass Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte nicht mehr in der Lage sind, ihrem verfassungsmäßigen Auftrag zu entsprechen.“