Der für seine kritische Haltung gegen das geplante „Bürgergeld“ bekannte Bundesrechnungshof kann nicht bei der dazu geplanten öffentlichen Anhörung am 7. November auftreten. Die Unionsfraktion hatte einen Vertreter der Behörde als Sachverständigen benannt.
Die Regierungsfraktionen von SPD, Grünen und FDP lehnten am Mittwoch im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales den von der Unionsfraktion benannten Vertreter des Rechnungshofs ab. Der hatte kürzlich in einem Gutachten das Bürgergeld stark kritisiert. Unter anderem, weil die Regierung mit dem Bürgergeld die Anrechnung des Vermögens von Grundsicherungsempfängern weiter lockern und Pflichtverstöße kaum noch ahnden will. Einige der geplanten Änderungen am bisherigen Hartz-IV-System, das vom Bürgergeld abgelöst werden soll, könnten sich „als kontraproduktiv erweisen und zu vermeidbaren finanziellen Risiken für den Bundeshaushalt führen“, heißt es in dem Gutachten. Schon im Juni hatte die Bundesregierung auf einen Alarmruf des Rechnungshofs über die Instabilität der Sozialversicherungen nur mit Gleichgültigkeit reagiert.
Die Ampel begründete ihre Ablehnung damit, dass Mitglieder der Bundesregierung, des Bundesrats und Bundesbedienstete nicht als Sachverständige zu Anhörungen geladen werden sollen. Eigentlich dient diese Regelung dazu, dass sich die Regierungsfraktionen in Ausschusssitzungen nicht von ihr verpflichteten Stellen beweihräuchern lassen. In diesem Fall besteht diese Gefahr aber nun gerade nicht. Der Bundesrechnungshof hat die Aufgabe, die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes zu prüfen, die Regierung zu beraten. Dabei sind seine Mitglieder richterlich unabhängig.