Tichys Einblick
Nächtliche Ausgangssperre in Stuttgart

340 Euro Bußgeld: Altenpflegerin fährt zehn Minuten zu früh zur Arbeit

Ein unglaublicher Vorgang. Weil eine Altenpflegerin etwas früher zur Arbeit gefahren ist - nämlich um 04:50 Uhr - wertete die Polizei das als unnötigen Verstoß gegen die Ausgangssperre. Und verhängte ein saftiges Bußgeld.

IMAGO / 7aktuell

In Baden-Württemberg herrscht bereits das, was großen Teilen des restlichen Deutschlands gerade nochmal erspart blieb: Nächtliche Ausgangssperren. Jeden Tag zwischen 20 und 5 Uhr darf man das Haus nicht mehr verlassen. Für Ausnahmen wie z.B. den Weg zur oder von der Arbeit, darf man gnädiger weise noch auf die Straße. Alles andere wäre in Schwabenland natürlich nicht durchsetzbar gewesen.

Eine Bescheinigung dafür, dass man auf dem Arbeitsweg ist, ist allerdings nicht notwendig, weswegen es relativ einfach ist, die Ausgangssperre zu umgehen – die Behauptung reicht in der Regel. Einfach ist es also für Schlitzohren und Gelegenheitslügner – und umso schwerer für ehrliche Häute.

Wie die Stuttgarter Zeitung berichtet, wurde in der baden-württembergischen Landeshauptstadt eine Altenpflegerin von der Polizei angehalten, die einige Minuten vor fünf mit ihrem Auto auf den Straßen unterwegs war. Laut eigener Aussage war die Frau gerade auf dem Weg zur Arbeit. Aber: Sie war einige Minuten früher losgefahren, um vor dem Schichtwechsel noch einen Kaffee zu trinken und einige Patientenakten zu lesen. Eine fleißige Pflegerin, die ihren Job anscheinend sehr ernst nimmt, die es aktuell vermutlich sowieso schon schwer genug hat, eine erkorene Corona-Heldin. Naja oder eben eine Gefahr für die Allgemeinheit, schließlich wäre der Ausbruch aus der Ausgangssperre ja vermeidbar gewesen, es war ja erst 04:50.

Die Polizisten sahen hier jedenfalls keine pflichtbewusste Altenpflegerin, für sie war die Frau nur eine Kriminelle, die während der Ausgangssperre zur Arbeit gefahren ist (was auch immer das im Bezug auf Corona für einen Unterschied macht). Sie hätte schließlich auch bis nach 5 warten können, was viele ja nicht wissen ist, dass die Corona-Ansteckungsgefahr bereits um 05:01 drastisch sinkt. Also: Zack! Bußgeld 340 Euro! Gratulation zum Fahndungserfolg.

Gesetze und Regelungen sollten eigentlich immer einen Zweck haben und ein konkretes Problem lösen. Der Zweck der Ausgangssperre, wie man sie auch finden mag, ist es zumindest in der Theorie, nächtliche Feiern zu unterbinden und somit große Menschenansammlungen und potenzielle Ansteckungsherde zu vermeiden.
Die Frau ist alleine zur Arbeit gefahren. In ihrem Auto. Als Altenpflegerin.


Von Manuel Freund. 


Nachtrag 29.01.2021:

Am Donnerstag meldete sich die Stuttgarter Polizeipressestelle auf Twitter zu Wort: „Unsere Recherchen haben ergeben, dass dieser Sachverhalt bei uns in Stuttgart nicht aktenkundig ist. Auch wir kennen diesen Fall nur aus der Zeitung.“

Auf  Nachfrage bestätigte die Polizei in Stuttgart dies noch einmal offiziell: Man habe den Fall überprüft, ihn aber „nicht gefunden“.

Anzeige
Die mobile Version verlassen