Zwei Urteile wurden am Montag gesprochen. In beiden Fällen ging es um Geld. Manche würden sagen: Um viel Geld. Um sehr viel Geld.
In einem Falle ging der Schaden zu Lasten der Banken, die ihn sich vermutlich durch Versicherungen rückerstatten ließen. Im anderen Fall ging es um Steuergelder, also um einen Schaden zu Lasten der Bürger. Für den täglich seiner ehrlichen Arbeit nachgehenden Normalbürger ging es einmal um viel Geld. Und das andere Mal um so viel Geld, dass es seine Vorstellungskraft sprengen dürfte.
So unterschiedlich wie die Opfer und die Schadenssummen waren auch die Täter – und die Urteile.
Der Täter: Ein Verlierer
Urteil Eins sprach am Montag das Landgericht Siegen. Es hatte zu befinden über einen Mann, der mit seinem Leben nicht mehr zurecht gekommen war, sich seinen Traum von flotten Autos erfüllen und die bei Freunden aufgelaufenen Schulden zurückzahlen wollte. Um dieses zu erreichen, nutzte er seine chemischen Fachkenntnisse, um mindestens sieben Geldautomaten von Banken zu sprengen und zu plündern. Rund 250.000 Euro erbeutete er dabei und verursachte einen Sachschaden in Höhe von rund einer halben Million Euro. Zusammen also rund eine Dreiviertelmillion Euro zu Lasten der Banken, für die der Täter abzuurteilen war.
Da der Täter reuig und von vornherein geständig war, bei jeder Sprengung penibel darauf geachtet hatte, keine Menschen zu gefährden, ließ sich das Gericht auf einen Deal ein und schickte den Mann für sechs Jahre und zehn Monate hinter Gitter. Es hätten auch deutlich mehr sein können. Dennoch angemessen, möchte man meinen und dem Gericht seine Anerkennung aussprechen.
Die Täter: Sechs Banker
Urteil Zwei kam vom Landgericht in Frankfurt am Main. Dort, in der bundesdeutschen Bankenhauptstadt, standen sechs ehemalige, hochdotierte Mitarbeiter der Deutschen Bank vor Gericht. Diese hatten, wie das Gericht befand, über mehrere Jahre aktiv an einem gigantischen Steuerbetrug mitgewirkt, bei dem die bankfremden Haupttäter rund 800 Millionen Euro Cash erbeuteten. Den Bankern wurde vom Gericht ein unmittelbares Mitverschulden für den Betrug in Höhe von 220 Millionen Euro zugerechnet, was den Richter zu der Feststellung veranlasste, dass es sich um „schwere, bandenmäßige Steuerhinterziehung“ gehandelt habe. Im Klartext: Die Banker hatten nach Auffassung des Gerichts eine kriminelle Vereinigung gegründet mit dem Ziel, den deutschen Staat und damit seine Bürger um dreistellige Millionenbeträge zu erleichtern.
So durfte man auf die Urteile gespannt sein. Und diese lassen tatsächlich aufhorchen. Denn der Haupttäter – ein ehemaliger Spitzenbanker, dem persönlich allein schon ein Schaden in Höhe von 145 Millionen Euro zugerechnet wurde – erhielt gerade einmal drei Jahre Haft. Fünf weitere Verurteilte, die nach Adam Riese für weitere 75 Millionen Euro die Verantwortung tragen, kamen mit Bewährungsstrafen zwischen einem und zwei Jahren davon. Außerdem müssen sie jeweils zwischen 10.000 und 200.000 Euro Geldstrafe zahlen.
Ein Monat Haft für 9.500 Euro Schaden … oder für 1,8 Millionen
Nun rechnen wir einmal: Ein Schaden in Höhe von 750.000 Euro wird vom Landgericht Siegen mit 82 Monaten Haft gesühnt. Damit muss der reuige Täter für jeweils rund 9.500 Euro von ihm verursachten Schaden für genau einen Monat einsitzen. Das will – ich sagte es bereits – durchaus angemessen erscheinen.
Würde nun in dem anderen Falle, bei dem eine kriminelle Vereinigung ihre Handlungen gegen die Gemeinschaft der Bürger richtete, nach gleichen Maßstäben geurteilt, dann hätte allein schon der Chefbanker mit dem ihm zugerechneten Schaden in Höhe 145.000.000 Euro rund 15.263 Monate beziehungsweise 1.272 Jahre einsitzen müssen. Auf seine Mittäter entfielen bei einem Restschaden über 75 Millionen durchschnittlich jeweils knapp 132 Jahre Haft. Oder anders gerechnet: Die an das Jonglieren mit Millionen gewohnten Banker müssen für rechnerisch 1,8 Millionen Euro Schaden einen Monat hinter Gitter. Und nicht einmal das, denn die Nebentäter, die immerhin für 75 Millionen geradezustehen haben, müssen sich wegen Bewährungsstrafe nicht in der Haftanstalt einfinden.
Peanuts – nur Peanuts …
Da darf die Frage erlaubt sein, nach welchen Maßstäben deutsche Gerichte eigentlich urteilen? Ganz offenbar gilt immer noch der alte Spruch: Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen. Oder liegt es daran, dass es in unserer Republik immer noch als Kavaliersdelikt gilt, wenn man den Staat und seine Bürger um Millionen betrügt? Anders zumindest ist die eklatante Diskrepanz zwischen den Urteilen nicht nachzuvollziehen. Daran ändert sich auch nichts dadurch, dass die Deutsche Bank den von ihren Mitarbeitern verursachten Schaden in Höhe von 220.000.000 Euro zwischenzeitlich überweisen hat – denn ein solcher Ausgang lag weder in der Motivation der Millionenbetrüger, noch kann er Einfluss auf das Urteil haben.
Was bleibt, ist ein mehr als flaues Gefühl in der Magengrube. Und die Erkenntnis, dass man bei entsprechender krimineller Neigung diese optimal gegen den Staat richtet und dabei möglichst einen dreistelligen Millionenschaden verursacht. Denn irgendwie scheinen derartige Beträge die Verständniswelt der Landesrichter und des deutschen Rechts derart zu übersteigen, dass jegliches Maß einer gerechten Betrachtung verloren geht. Daran ändern auch jene durch das Gericht zusätzlich verhängten Geldstrafen nichts – nicht einmal „Peanuts“, wie seinerzeit ein Oberboss der Millionenbetrüger lapidar feststellte.