Der WDR wartet mit einer neuen Story auf. „Wenn Ärzte Corona verharmlosen – oder gar leugnen“ – das Thema auf das wir gewartet haben. Dem Leser wird erklärt, wie er sich zu verhalten habe, wenn sein Arzt gefährliche Äußerungen tätigt wie Corona sei „keine wirklich große Bedrohung“ oder das Tragen einer Maske sei „unsinnig und sogar gesundheitsschädigend“.
Die Ärztekammer Nordrhein habe unter ihren 60.000 Mitgliedern tatsächlich ganze 17 „Fälle“. Fälle, in denen Mediziner das Corona-Virus verharmlosen. Macht eine Inzidenz von 28,3 auf 100.000 – die Ärztekammer ist also glücklicherweise noch kein Coronaleugner-Risikogebiet. Dennoch gibt es natürlich Handlungsbedarf!
Der WDR fragt bei einem Sprecher der Bundesärztekammer nach. Der bestätigte, dass die Meinungsfreiheit auch für Mediziner gelte (immerhin!). „Allerdings“, fährt er fort, sei „die Beachtung des anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse“ notwendig. Wer den anerkannten Stand bestimmt, wird nicht erläutert. Die NoCovid-Expertenrunde der Bundeskanzlerin wahrscheinlich.
Es geht jedenfalls um „anerkannte Hygiene- und Schutzmaßnahmen in diesen Pandemie-Zeiten wie das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes“.
Da gibt es tatsächlich Leute die das bezweifeln. So zum Beispiel Christian Drosten oder Jens Spahn im Frühjahr letzten Jahres. Die EU rief damals gar gesunde Privatpersonen dazu auf, wegen der Corona-Gefahr keine Masken aufzusetzen, als Vorsorgemaßnahme seien die nämlich sowieso wirkungslos. Sollen wir die jetzt melden? Und wenn ja, wo?
Eine interessante Kausalkette: Wir sollen auf die Experten und Ärzte hören. Aber wenn Ärzte etwas Falsches sagen, sollen wir kommen und sie ermahnen.
Die Sprecherin der Ärztekammer Nordrhein sagt, Patienten sollen „wachsam und kritisch sein“. Beim Betreten einer Arztpraxis, sollte man sich umschauen, ob die allgemeinen Hygiene-Vorschriften eingehalten werden, ob alle Maske tragen und ob es eine Plexiglaswand am Empfangstisch gebe. Bei Verstößen solle man die Sache der zuständigen Ärztekammer melden, die gehe der Sache dann nach.
Auch, dass Ärzte Gefälligkeits-Atteste für Ausnahmen von der Maskenpflicht ausstellen, wird natürlich angeprangert. Aber wie kann man eigentlich feststellen, was ein Gefälligkeits-Attest ist? „Zum Beispiel, wenn sich eine Schule meldet und darauf hinweist.“ – gibt man uns im Artikel schnell die Antwort. Aha!
Ärzten, die erwischt werden, droht „wie bei Herunterspielen oder Leugnen des Virus auch“ eine Rüge oder eine empfindliche Geldstrafe. Den WDR verleitet das zu der Zwischenüberschrift: „Ärzten, die Corona leugnen, droht Geldstrafe“
Mediziner werden also dafür bestraft, vom medizinischen Konsens abzuweichen – das ist schon eine Logik der ganz besonderen Art. Wissenschaftlicher Konsens ist schließlich das, was übrig bleibt, wenn alle vom Bundeskanzleramt abweichenden Stimmen stillgelegt wurden. In Berlin werden schließlich und letztendlich die „anerkannten Hygiene- und Schutzmaßnahmen“ festgelegt. Zuvor war die Alltagsmaske noch die Wortneuschöpfung des Jahres, jetzt legten die Konsensvollstrecker fest: Nur FFP2-Masken helfen wirklich. Jeder Arzt der widerspricht, soll bitte auf den medizinischen Konsens hingewiesen werden.
Oder wie Jens Spahn letztes Jahr noch so treffend sagte:
„Die Gefahr durch das Virus ist groß, aber das, was durch die Angst vor dem Virus entsteht in der Gesellschaft, diese Gefahr kann noch größer sein.“