Zuletzt sah sich Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach scharfer Kritik für seinen Genesenen-Coup ausgesetzt. Mittlerweile hat sogar das Bundesverfassungsgericht bezweifelt, dass die Handhabe des Genesenenstatus durch das Robert-Koch-Institut (RKI) verfassungsgemäß sei. Scholz und die Ministerpräsidentenkonferenz pfiffen Lauterbach schlussendlich zurück. Solche Fragen müssten rechtssicher per Verordnung geregelt werden.
„Aus Gründen der Rechtssicherheit“ soll diese Regelung nun per Verordnung erfolgen – in der Sache ist es jedoch ein Triumph für den zuletzt arg in die Defensive geratenen Lauterbach, der seine Geisterfahrer-Vorstellung jetzt doch noch durchsetzen kann. In der EU hatte man sich auf eine sechsmonatige Dauer des Genesenenstatus geeinigt – auch Deutschland hatte zugestimmt (TE berichtete). Trotzdem scheint der Bundesgesundheitsminister seinen in jeder Hinsicht fragwürdigen Coup jetzt doch noch durchsetzen zu können.
Die geplante Novelle der Verordnung bringt auch eine weitere Veränderung mit sich: Offiziell soll die Definition von vollständiger Immunisierung geändert werden. Die Verordnung spricht von drei notwendigen „Antigenkontakten“. Bedeutet: Wer nicht dreimal geimpft bzw. zweimal geimpft und einmal genesen ist, verliert seinen G-Status. Zu erwarten ist, dass das Bundesgesundheitsministerium auch die Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung entsprechend anpassen wird. Diese regelt beispielsweise Zugangsbeschränkungen in der Gastronomie.