Für erhebliche Verwunderung sorgt eine Anweisung für die Bundespolizei aus der Landesaufnahmestelle Niedersachsen. Wenn sich der Betroffene, der abgeschoben werden soll, weigert, in das Flugzeug zu steigen bzw. auf eine andere Art versucht, sich der Abschiebung zu widersetzen, kann dieser wieder auf freien Fuß gesetzt werden und eigenständig zu der ihm zugewiesenen Unterkunft zurückreisen.
Das steht so wörtlich in einer „Erklärung zur eventuellen Ausreiseverweigerung“, die die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen Ende Juli geschrieben hat und über die Bild berichtete.
Das bedeutet: Wer sich gegen die Abschiebung wehrt, der kann bleiben.
Der Rechtsstaat werde ad absurdum geführt, so Manuel Ostermann, der stellvertretende Vorsitzende der Bundespolizeigewerkschaft, wenn sich Migranten durch passiven oder aktiven Widerstand einer Abschiebung entziehen könnten. Ostermann wörtlich: „Das Ganze wird noch absurder, wenn die gewalttätige Person anschließend auf freiem Fuß belassen wird. Diese Realität zeigt Deutschlands Hilflosigkeit. Leidtragende sind nicht nur der Rechtsstaat, die in Deutschland lebenden Menschen, sondern insbesondere meine Kolleginnen und Kollegen, die diesen anhaltenden Wahnsinn ausbaden müssen.“
Wäre vielleicht ein Vorbild für gepiesackte Steuerzahler. Die verweigern einfach das Zahlen von Steuern. Oder bei mehrfachen Verkehrsverstößen, wenn der Führerschein eingezogen werden soll. Nur müssten sie so heftig randalieren, dass jedermann freiwillig von ihnen ablassen würde. Daran scheitert’s. Wer kann das schon?