Tichys Einblick
Aktionismus nach Solingen

Abschiebung von Straftätern: Ampel macht schon wieder Rückzieher

Ein paar härtere Gesetze zur Strafverfolgung hier, ein bisschen Aktionismus in Sachen illegaler Einwanderung da. So hat die Ampel auf den Terror von Solingen reagiert. Nun zeigt sie schon wieder ihr wahres Gesicht.

Nancy Faeser und Olaf Scholz am 23.04.2024 in Berlin

picture alliance / Flashpic | Jens Krick

Am Donnerstag versuchte die Ampel sich nach dem Terror von Solingen als handlungsfähig zu inszenieren. Am Freitagmorgen ließ sich Innenministerin Nancy Faeser (SPD) noch feiern. Sie setze den Rechtsstaat durch. Bloß weil 28 Straftäter nach Afghanistan mussten – darunter Vergewaltiger von Kindern. Sie erhielten von der Ampel obendrein noch eine Prämie für ihre Zeit in Deutschland und für ihre Straftaten von 1000 Euro.

Jetzt schon wieder der Rückzieher: Nachdem am Morgen zum ersten Mal seit 2021 28 Straftäter nach Afghanistan abgeschoben worden sind, rechnet die Bundesregierung zunächst offenbar nicht damit, dass sich dieses Prozedere in absehbarer Zeit regelmäßig wiederholen wird. „Inwieweit so etwas häufiger passieren kann, muss sich beweisen“, sagte ein Regierungssprecher am Freitag in Berlin. Wichtig sei, dass man jetzt dieses Signal gesetzt habe, „auch an mögliche Straftäter oder Menschen, die Straftaten planen, hier in diesem Land.“

Mit den Taliban sei unterdessen nicht direkt über die Rückführung verhandelt worden. Man habe lediglich mit „regionalen Schlüsselmächten“ verhandelt, hieß es. Beteiligt gewesen seien zudem Vermittler aus Katar. Zu „operativen Einzelheiten“ könne man keine Auskünfte geben.

Am Morgen hatte zunächst der Spiegel berichtet, dass vom Flughafen Leipzig/Halle ein Charterflugzeug nach Kabul aufgebrochen sei. Mit an Bord: 28 in Deutschland verurteilte afghanische Staatsangehörige.

Die Bundesregierung hatte die Rückführung später bestätigt. „Es handelte sich hierbei um afghanische Staatsangehörige, die sämtlich verurteilte Straftäter waren, die kein Bleiberecht in Deutschland hatten und gegen die Ausweisungsverfügungen vorlagen“, so die Bundesregierung. „Das Sicherheitsinteresse Deutschlands überwiegt klar das Schutzinteresse von Straftätern und Gefährdern.“

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