Tichys Einblick
Zensurzonen um Abtreibungsklinken

Ampel will 5.000 Euro Strafe für Beten gegen Abtreibung

Mit einem neuen Gesetz will die Ampel Betende und Hilfestellung Anbietende im Umkreis von 100 Metern von Abtreibungsorganisationen mit bis zu 5.000 Euro bestrafen. Registrierte Vorfälle, die zu dem Entschluss geführt haben, kann die Regierung nicht vorlegen. Die Beschwerden der Organisationen genügen.

Quelle: ADF International

Der Entschluss zur Abtreibung ist, so hört man auch von Abtreibungsbefürwortern, immer eine schwierige Entscheidung. Das hindert die Befürworter aber nicht daran, mit ihrer Werbung für Abtreibung diese Entscheidung maßgeblich zu beeinflussen. Geht es aber um die Gegenstimmen der Lebensbefürworter, soll diesen nun ein Riegel vorgeschoben werden.

Mit einem neuen Beschluss hat die Bundesregierung am letzten Sitzungstag vor der Sommerpause die Einführung von Zensurzonen im Umkreis von 100 Metern von Abtreibungsorganisationen und -kliniken eingeführt. Der Antrag wurde mit 381 Ja-Stimmen zu 169 Nein-Stimmen (bei 183 Abwesenden) angenommen. Wer nun innerhalb dieses Umkreises betet oder Hilfe anbietet, könnte mit bis zu 5.000 Euro Bußgeld belegt werden.

Laut Vorlage sollen demnach Verhaltensweisen, die „geeignet sind, bei einer Schwangeren eine erhebliche unmittelbare emotionale Reaktion“ zu bewirken, fortan strafbar sein. Kritiker, wie die christliche Menschenrechtsorganisation ADF International, verweisen zurecht darauf, dass diese äußerst vage Definition zum Missbrauch dieses Gesetzes einlädt.

„Die Einführung von Zensurzonen schadet der Gesellschaft und nützt nur Abtreibungsorganisationen, die schon seit langem dafür lobbyieren“, so Felix Böllmann, Leiter der Europäischen Rechtsabteilung von ADF International. „Die Grundrechte sind auf der Seite der friedlichen Beter“, gab Böllmann weiter zu bedenken. „Aber ganz unabhängig davon, was man über Abtreibung denkt, schadet die Zensur von Hilfsangebot und Überzeugung jedem.“

Keine registrierten Vorfälle, nur Beschwerden von Lobbygruppen

ADF International hat in der Vergangenheit bereits mehrere Prozesse im Namen von Lebensschützern geführt, wobei die Gerichte immer wieder bestätigten, dass Gebetsversammlungen nicht pauschal verboten werden dürften. Nicht nur das, die Ampel blieb darüber hinaus jeglichen Beweis schuldig, dass Beter und freiwillige Helfer zunehmend ein Problem darstellen würden.

„Niemand kann friedliches Gebet verhindern“, erinnert Böllmann. „Das geplante Gesetz ist unnötig. Einen Beleg dafür, dass zunehmend Protestaktionen“ stattfänden oder „Schwangere gezielt in belästigender Weise angesprochen oder konfrontiert“ würden, konnte die Bundesregierung selbst auf mehrfache Anfragen hin nicht liefern. In der Antwort des parlamentarischen Staatssekretärs Sven Lehmann auf eine Anfrage der Union hieß es: „Konkrete zahlenmäßige Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung liegen der Bundesregierung nicht vor. Belästigungen unterhalb der Schwelle der Strafbarkeit gehen nicht in die Polizeiliche Kriminalstatistik ein.“

Bereits zuvor hatte die Bundesregierung verlautbaren lassen, die Initiative zur Änderung des Gesetzes resultiere aus einer Länderabfrage aus dem Juni 2022. „Die hierbei gewonnenen Erkenntnisse sowie Hinweise und Beschwerden von Trägern der Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen stützen den im Koalitionsvertrag erkannten Handlungsbedarf.“ Mit anderen Worten: Die Beschwerden von Abtreibungsorganisationen (hier in Orwellscher Verniedlichung „Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen“ genannt) waren Grund genug für eine Gesetzesänderung. Denn auch hier wurde zugegeben, dass „eine Quantifizierung und Aufschlüsselung des Phänomens […] nicht möglich“ sei.

Die ADF International sieht den Beschluss zwar äußerst kritisch, macht Lebensschützern aber Mut. „Das Gesetz ist vage formuliert und es wird viele Versuche geben es zu missbrauchen“, meint Felix Böllmann. „Aber die Grundrechte gelten weiterhin – auch in der Nähe einer Abtreibungsorganisation. Wer Probleme bekommt, angegriffen oder angeklagt wird, kann sich gerne bei unserem Team melden. Gemeinsam können wir die Freiheit vor übergriffigen Lobbyorganisationen und Ideologen schützen.“

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